Verbraucherinsolvenz - Was abrechnen?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Antworten
Benutzeravatar
Claudia
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 70
Registriert: 08.06.2006, 15:36
Wohnort: Karlsruhe
Kontaktdaten:

#1

27.06.2008, 13:36

Wir vertreten eine Mandantin zur Vorbereitung ihrer Verbraucherinsolvenz, d.h. wir haben einen Berg von Unterlagen sichten, alle Gläubiger erfassen und anschreiben müssen. Nun unterbreiten wir einen außergerichtlichen Einigungsvorschlag und bereiten alles soweit vor - wir gehen nicht davon aus, dass der Vorschlag Zustimmung findet -, dass die Mandantin Antrag auf Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens stellen kann.

Was rechne ich hier ab? Ich steh gebührenmäßig voll auf dem Schlauch. Gegenstandswert liegt bei über 500 TEUR.

Vielen Dank vorab.
jenniver
Foreno-Inventar
Beiträge: 2463
Registriert: 24.07.2006, 21:13
Beruf: Rechtsfachwirtin
Wohnort: Düsseldorf

#2

27.06.2008, 13:40

Ich würde mal sagen, 3,0 nach Nr. 3319
Benutzeravatar
frischen79
Forenfachkraft
Beiträge: 114
Registriert: 08.02.2007, 09:23
Beruf: Rechtsfachwirt
Software: RA-Micro

#4

25.08.2010, 11:27

Vielleicht kann ich diesen älteren Beitrag nochmal um eine Frage ergänzen:

Gibt es für den außergerichtlichen Einigungsversuch (alle Gläubiger anschreiben, bereinigte Forderung beziffern, flex. Nullplan vorschlagen) auch Verfahrenskostenhilfe? Oder Beratungshilfe??? :shock:
Schluck nicht jede Lüge! Gemeinsam gegen Verbrauchertäuschung und Etikettenschwindel - http://www.abgespeist.de
BabyBen

#5

25.08.2010, 11:50

Versuch es mit Beratungshilfe. Wird aber meist mit Hinweis auf die Schuldnerberatung als andere Möglichkeit der Hilfe abgelehnt.

Ich will ja nicht unken, aber wenn ihr gegenüber der Schuldnerin abrechnen wollt, könnt ihr Euer Honorar wohl vergessen. Wenn sie es zahlt, macht ein Treuhänder, der halbwegs etwas von sich hält, die Zahlung rückgängig.
Benutzeravatar
frischen79
Forenfachkraft
Beiträge: 114
Registriert: 08.02.2007, 09:23
Beruf: Rechtsfachwirt
Software: RA-Micro

#6

25.08.2010, 11:59

Danke, BabyBen!

Gegenüber ünserem Mandanten (war nicht Fredstarter ;)) abzurechnen, macht so oder so keinen Sinn 8)

Was die vorgeschlagene Beratungshilfe angeht, hatte ich mir soetwas schon fast gedacht. Ich habe mich schon einige Male mit denen auseinandergesetzt, so dass mein Standarttext, den ich zur Abrechnung beifüge, die Ein-Seiten-Marke mittlerweile überschritten hat (Mdt. hat sich selbst bemüht etc...).

Abgesehen davon, dass eh nur diese 96 Euround (brutto) rausspringen würden, sieht es hier wohl ganz danach aus, als würde sich die Sache überhaupt nicht lohnen, hm? :cry: Es riecht nach kostenloser Tätigkeit, wie ich das sehen....

Verfahrenskostenhilfe gibt es für den außerger. Versuch sicher nicht?
Schluck nicht jede Lüge! Gemeinsam gegen Verbrauchertäuschung und Etikettenschwindel - http://www.abgespeist.de
Antworten