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Gebühren für Antrag auf Eintragung einer Sicherungshypothek

Verfasst: 27.06.2008, 10:33
von Silke76
Hallo Allerseits, hab da mal wieder eine Frage.

Ich soll nun für unseren Mandanten auf zwei verschiedenen Grundstücken eine Zwangssicherungshypothek eintragen lasssen, d.h. ich muss zwei Anträge mit entsprechenden Teilbeträgen fertigen.

So, nun meine Frage: Fallen hier für jeden Antrag die Gebühren aus dem einzutragenden Forderungsbetrag an oder kann ich hier nur eine Gebühr aus dem gesamten Forderungsbetrag geltend machen?

Verfasst: 27.06.2008, 10:35
von Smilie
Für jeden Antrag auf Eintragung einer Zwangssicherungshypthek fällt eine 0,3 Verfahrensgebühr gem. 3309 aus dem jeweils einzutragenden Betrag an. Diese Gebühr kann aber nicht mit eingetragen werden, aber kann trotzedem dem Mdt ggü. in Rechung gestellt werden.

Verfasst: 27.06.2008, 10:40
von jenniver
:zustimm

Verfasst: 27.06.2008, 10:49
von Silke76
Vielen Dank

Verfasst: 27.06.2008, 10:52
von Smilie
Bitte - kein Problem ;-)

Verfasst: 27.06.2008, 12:06
von katuscha
Hallo,
wenn die Grundstücke in einem Grundbuchbezirk liegen, reicht es aus, wenn du einen Antrag machst mit der Aufschlüsselung bei Grundstück A soll ein Betrag von X und bei Grundstück B soll ein Betrag von Y eingetragen werden.

Verfasst: 27.06.2008, 12:19
von Smilie
Aber trotzdem fallen dann für jeden Antrag getrennt die Gebühren an.