Gebühren für Antrag auf Eintragung einer Sicherungshypothek
Verfasst: 27.06.2008, 10:33
Hallo Allerseits, hab da mal wieder eine Frage.
Ich soll nun für unseren Mandanten auf zwei verschiedenen Grundstücken eine Zwangssicherungshypothek eintragen lasssen, d.h. ich muss zwei Anträge mit entsprechenden Teilbeträgen fertigen.
So, nun meine Frage: Fallen hier für jeden Antrag die Gebühren aus dem einzutragenden Forderungsbetrag an oder kann ich hier nur eine Gebühr aus dem gesamten Forderungsbetrag geltend machen?
Ich soll nun für unseren Mandanten auf zwei verschiedenen Grundstücken eine Zwangssicherungshypothek eintragen lasssen, d.h. ich muss zwei Anträge mit entsprechenden Teilbeträgen fertigen.
So, nun meine Frage: Fallen hier für jeden Antrag die Gebühren aus dem einzutragenden Forderungsbetrag an oder kann ich hier nur eine Gebühr aus dem gesamten Forderungsbetrag geltend machen?