Gebühren für Antrag auf Eintragung einer Sicherungshypothek

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Silke76
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#1

27.06.2008, 10:33

Hallo Allerseits, hab da mal wieder eine Frage.

Ich soll nun für unseren Mandanten auf zwei verschiedenen Grundstücken eine Zwangssicherungshypothek eintragen lasssen, d.h. ich muss zwei Anträge mit entsprechenden Teilbeträgen fertigen.

So, nun meine Frage: Fallen hier für jeden Antrag die Gebühren aus dem einzutragenden Forderungsbetrag an oder kann ich hier nur eine Gebühr aus dem gesamten Forderungsbetrag geltend machen?
Gruss Silke76
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#2

27.06.2008, 10:35

Für jeden Antrag auf Eintragung einer Zwangssicherungshypthek fällt eine 0,3 Verfahrensgebühr gem. 3309 aus dem jeweils einzutragenden Betrag an. Diese Gebühr kann aber nicht mit eingetragen werden, aber kann trotzedem dem Mdt ggü. in Rechung gestellt werden.
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#3

27.06.2008, 10:40

:zustimm
Silke76
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#4

27.06.2008, 10:49

Vielen Dank
Gruss Silke76
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#5

27.06.2008, 10:52

Bitte - kein Problem ;-)
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#6

27.06.2008, 12:06

Hallo,
wenn die Grundstücke in einem Grundbuchbezirk liegen, reicht es aus, wenn du einen Antrag machst mit der Aufschlüsselung bei Grundstück A soll ein Betrag von X und bei Grundstück B soll ein Betrag von Y eingetragen werden.
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#7

27.06.2008, 12:19

Aber trotzdem fallen dann für jeden Antrag getrennt die Gebühren an.
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