Hallo zusammen,
ich "streite" mich mal wieder mit meinem Chefchen. Ich frage euch jetzt nach eurer Meinung:
Wir haben einen Kostenfestsetzungsbeschluss erhalten. Da das Geld nicht einging, haben wir nach ca. 3 Wochen ein Aufforderungsschreiben gemacht. Die Gegenseite hat Ende Mai die Hauptforderung bezahlt, jedoch die Zinsen gar nicht.
Jetzt die Frage:
Laufen die Zinsen jetzt weiter, obwohl die Hauptforderung beglichen ist (wären jetzt ca. 160 €)? Bleibt es bei dem Zinsbetrag, welcher am Tag der Zahlung fällig war (ca. 100 €)?
Wir diskutieren fleißig darüber! Ich hoffe, Ihr greift mir ein bißchen unter die Arme. Grins
Danke bereits jetzt für eure Rücksendungen!
Gegner zahlt nur Hauptforderung, aber keine Zinsen
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Du müsstest die Zahlung gem. § 367 BGB anrechnen. Dann bleibt eine Resthauptforderung übrig - die wird weiter verzinst.
Wenn der Gegner angegeben hat, dass er ausdrücklich nur die Hauptforderung bezahlt, dann bleiben die Zinsen stehen und erhöhen sich nicht weiter.
Nun ist die Frage, ob bei der Zahlung der gesamten Hauptforderung davon auszugehen ist, dass der Gegner auch nur diese bezahlen wollte...
Wenn der Gegner angegeben hat, dass er ausdrücklich nur die Hauptforderung bezahlt, dann bleiben die Zinsen stehen und erhöhen sich nicht weiter.
Nun ist die Frage, ob bei der Zahlung der gesamten Hauptforderung davon auszugehen ist, dass der Gegner auch nur diese bezahlen wollte...
Curry
Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
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hmmm... also bei uns wird sowas immer gem. 367 BGB (ich glaub der isses) verrechnet.
Erst auf Kosten, Zinsen, und erst dann auf die Hauptforderung.
Dementsprechend hättet Ihr jetzt noch ne Hauptforderung von 100 € und die Zinsen dazu ab Ende Mai.
So macht es unser Programm hier eh automatisch!
Erst auf Kosten, Zinsen, und erst dann auf die Hauptforderung.
Dementsprechend hättet Ihr jetzt noch ne Hauptforderung von 100 € und die Zinsen dazu ab Ende Mai.
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Frauen müssen nicht klug sondern schön sein, denn Männer können besser sehen als denken!
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Bei sowas stell ich mich immer doof. Woher hätte ich arme, kleine, dumme Tippse denn wissen sollen, dass das nur die HF sein sollte...Curry hat geschrieben:Nun ist die Frage, ob bei der Zahlung der gesamten Hauptforderung davon auszugehen ist, dass der Gegner auch nur diese bezahlen wollte...
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Das mache ich auch immer.Bei sowas stell ich mich immer doof. Woher hätte ich arme, kleine, dumme Tippse denn wissen sollen, dass das nur die HF sein sollte... Lachen
Curry
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also, wenn der Schuldner die Verrechnung auf die Hauptsache nicht
ausdrücklich wünscht, verrechne in immer nach § 367
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Aus meinem alten Büro kenne ich das Prinzip auch. Das schöne war, dass ich mich damit nie auseinandersetzen musste, da wir eine eigene Abteilung für Forderungsmanagement hatten.
Also habe ich jetzt meine restliche HF von ca. 100,00 € und rechne da nochmal Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten nach Basis einen Tag nach Forderungsbegleichung drauf, ja?
Also habe ich jetzt meine restliche HF von ca. 100,00 € und rechne da nochmal Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten nach Basis einen Tag nach Forderungsbegleichung drauf, ja?
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Ja, das wird dann einfach weiter verzinst.Also habe ich jetzt meine restliche HF von ca. 100,00 € und rechne da nochmal Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten nach Basis einen Tag nach Forderungsbegleichung drauf, ja?
Curry
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Naja. Hier kann man sich streiten.
Wenn der genau den Hauptforderungsbetrag zahlt, kann man behaupten (und das tut auch die Rechtsprechung zum Teil), das wäre eine konkludente Handlungsweise und als ausdrückliche Zahlung auf die HF zu sehen.
(1.) AG Kirchen in DGVZ 1955, 29:, )
Auch hier:
http://www.paschold.us/verrechnung-von-teilzahlung.htm
Wenn der genau den Hauptforderungsbetrag zahlt, kann man behaupten (und das tut auch die Rechtsprechung zum Teil), das wäre eine konkludente Handlungsweise und als ausdrückliche Zahlung auf die HF zu sehen.
(1.) AG Kirchen in DGVZ 1955, 29:, )
Auch hier:
http://www.paschold.us/verrechnung-von-teilzahlung.htm
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Die Schuldnerin (eine Firma) hat gar nichts geschrieben, auch ihre Anwälte nicht, weder auf KfB, noch auf das Aufforderungsschreiben. Auch im Verwendungszweck stand nichts drin. Also, wie soll ich jetzt verrechnen?