PKH Abrechnung in Familiensachen

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Lucy Planlos
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#1

25.06.2008, 17:22

Hey!
kleines Problem, da ich dies noch nie hatte:

Mandant wurde in Scheidungsverfahren vertreten; Hauptsache, VU, nachehelicher U. - letztgenannter Antrag wurde aber vor der Verhandlung zurückgenommen; danach wurde dem Mandanten PKH "für die erste Instanz" ohne Raten gewährt.
Ich gehe mal davon aus, dass sich die PKH auch auf die Unterhaltssache bezieht.
Streitwerte sind nun: Hauptsache 5000€; VU 1000€ Unterhalt 10000€
Wenn ich jetzt die PKH abrechne, muss ich dann erst alle SWe addieren und aus diesem Wert nach §§47,49 berechnen - oder jedes Verfahren einzeln?
Gibts bei PKH Abwesenheitsgeld und Fahrtkosten?
Gibts irgendwo ein Formulierungsbeispiel für die Abrechnung?

Vielen dank für eure Hilfe***
Lucy Planlos
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#2

26.06.2008, 08:24

ooooops......hab was vergessen zu schreiben:

der Kostentenor lautete: "von den Kosten des hat die A-stellerin (Gegenseite, KEINE PKH) ein Fünftel, der A-Gegner (wir mit PKH) vier Fünftel zu tragen".

Dann muss doch auch ein Teil der Kosten nach der §13 - Tabelle gegen die Gegnerin festgesetzt werden, oder?
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Mops
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#3

26.06.2008, 08:40

es ist noch früh und ich versteh noch nicht alles. aber was ist VU ? ein Versäumnisurteil kann es doch wohl nicht sein.

Meinst du VA wie Versorgungsausgleich?
Nikita

#4

26.06.2008, 08:43

@mops

Mit VU ist ein Versäumnisurteil gemeint ;-)
Feierabend
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#5

26.06.2008, 08:44

Fahrt- und Abwesenheitskosten werden über PKH erstattet, wenn eine dementsprechende Beiordnung erfolgt ist (wenn RA nicht zu den
Bedingungen eines am Gerichtsort ansässigen Anwalt beigeordnet ist).
Leider kenne ich Deine Software nicht. Bei uns gibt´s da ne eigene Abrechnung im Gebührenprogramm.
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#6

26.06.2008, 08:48

@nikita: ist schon klar. Genau deshalb frag ich.

Aber seit wann gibt es im Scheidungsverfahren VU?
Nikita

#7

26.06.2008, 08:52

@mops
ach so *gg* na ist ja noch früh - dachte dir sei VU nicht geläufig.
aber richtig - VU im Scheidungsverfahren ist mir auch neu *g* ist mir erst jetzt aufgefallen, dass lucy das VU in bezug auf die hauptsache genannt hat *g*
Lucy Planlos
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#8

26.06.2008, 09:24

Morgen!!

VU ist falsch - hab mich vertippt - sollte in der Fam-Sache natürlich VA heißen:-)

SorrY!
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Nikita

#9

26.06.2008, 09:25

also hauptsache und va werden zusammengerechnet. die unterhaltssache würde ich separat abrechnen.
Mops
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#10

26.06.2008, 09:28

Ne. Wenn es im Verbund war, dann ist das doch eine RG.

War es ein Verfahren oder zwei gesonderte??

Formular für PKH Abrechnung findest du u.a. hier:

http://www.anwaltverein-kw.de/download/ ... KH-RVG.pdf
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