Seite 1 von 1

Streitwert Kaution und Sonstiges

Verfasst: 25.06.2008, 10:19
von Karin123
Guten Morgen,

die Parteien Mieter und Vermieter streiten sich über die Rückzahlung einer Kaution.

Die Kaution beträgt 1500 €

Der Vermieter wendet ein, dass von dieser Kaution verschiedene Positionen abzuziehen sind. Anteilige Miete von 600 €, Schadenersatz für eine Beschädigung 300 € und eine Restforderung der Betriebskosten aus 06 von 100 €. Nebenkosten sollen damit auch erledigt sein.

Man einigt sich diese Positionen von der Kaution abzuziehen.

Wie hoch ist nun der SW?

Kaution + Forderungen des Vermieters oder sogar + 12 fachen Wert der Nebenkosten (wegen der Einigung hinsichtlich der Nebenkosten aus 06?

Karin

Verfasst: 25.06.2008, 10:31
von Re1108
Guten Morgen,

Dein Streitwert ist lediglich der Kautionsbetrag in Höhe von 1.500,00 €.

Es wird vorliegend ja nur um diesen gestritten.
Ihr wollt die Auszahlung, der Gegner will diesen nicht zahlen weil er eigene Forderungen hat.

Re: Streitwert Kaution und Sonstiges

Verfasst: 17.09.2018, 09:25
von cakie0805
Guten Morgen,

ich hab so einen ähnlichen Fall und brauche Hilfe.

Mdt. will seine Kaution wieder haben und Vermieter will diese nicht auszahlen, da er mehrere Forderungen gegen unseren Mdt. hat, so dass dieser Betrag höher ist als die Kaution (Kaution 1.300,00 €, geforderter Betrag 3210,00€).

Meine Anwältin will Klage einreichen, hat aber nichts bzgl. des Streitwerts herausgefunden. Muss ich beide Beträge dann zusammenrechnen, oder wird die Differenz als Streitwert angegeben? Gibt es hierzu etwas, wo ich das nachlesen könnte? Habe das ganze Internet durchforstet.

Vielen Dank.
Liebe Grüße
Cakie0805

Re: Streitwert Kaution und Sonstiges

Verfasst: 17.09.2018, 09:32
von AliceImWunderland
Der Streitwert ist erst einmal der Kautionsbetrag. Ihr könnt die Gegenforderung der Gegenseite ja nicht einklagen. Ihr klagt auf Auszahlung des Kautionsbetrages und das ist dann der Streitwert. Sollte die Gegenseite im Verfahren eine Gegenklagte erheben oder eine Aufrechnung machen, kann die Forderung der Gegenseite zum Gegenstandswert werden. Aber soweit seid Ihr ja noch nicht.