Bei Obliegen Vergleich KfA stellen?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Jennifer88
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#1

20.06.2008, 15:57

Erstmal Hallo,

ich habe folgendes Problem: Wir haben heute einen Vergleichsbeschluss bekommen für einen Vergleich der vor dem Termin beim Gericht stattgefunden haben, wir vertreten die Beklagte und diese hat laut Urteil 70% der Kosten des Rechtsstreits und des Vergleichs zu tragen. Stellt man dann überhaupt einen KfA oder muss das nur die Gegenseite. Und wenn wir diesen auch stellen müssen wie mache ich das am Besten?
rosa

#2

20.06.2008, 16:01

du stellst einen kostenausgleichsantrag nach § 106 ZPO, wie ein ganz "normaler" kfa, ALLE kosten rein packen, die quotelung übernimmt das gericht

du kannst auch warten bis die gegenseite ihn stellt da ihr ja mehr an kosten zu tragen habt, macht aber eigentlich keinen sinn, wenn du die akte eh auf em tisch hast, dann würd ich den antrag direkt stellen
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Curry
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#3

20.06.2008, 16:03

Da stimme ich vollkommen zu!
Curry

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anna1988
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#4

20.06.2008, 16:06

:dafuer
gkutes

#5

20.06.2008, 16:09

du MUSST sogar einen stellen. Vorallem bei Quotelung.Je mehr kosten ihr habt, desto weniger musst du an den gegner zahlen. ihr zahlt ja nicht 70 % von seinen kosten sondern 70 % von den gesamtkosten.
wenn ihr voll verliert, kannst du dir den kfa sparen, aber so auf keinen fall
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13
NORTHERN DINO
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#6

21.06.2008, 17:45

:zustimm
~ Grüßle ~
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