Erstmal Hallo,
ich habe folgendes Problem: Wir haben heute einen Vergleichsbeschluss bekommen für einen Vergleich der vor dem Termin beim Gericht stattgefunden haben, wir vertreten die Beklagte und diese hat laut Urteil 70% der Kosten des Rechtsstreits und des Vergleichs zu tragen. Stellt man dann überhaupt einen KfA oder muss das nur die Gegenseite. Und wenn wir diesen auch stellen müssen wie mache ich das am Besten?
Bei Obliegen Vergleich KfA stellen?
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du stellst einen kostenausgleichsantrag nach § 106 ZPO, wie ein ganz "normaler" kfa, ALLE kosten rein packen, die quotelung übernimmt das gericht
du kannst auch warten bis die gegenseite ihn stellt da ihr ja mehr an kosten zu tragen habt, macht aber eigentlich keinen sinn, wenn du die akte eh auf em tisch hast, dann würd ich den antrag direkt stellen
du kannst auch warten bis die gegenseite ihn stellt da ihr ja mehr an kosten zu tragen habt, macht aber eigentlich keinen sinn, wenn du die akte eh auf em tisch hast, dann würd ich den antrag direkt stellen
du MUSST sogar einen stellen. Vorallem bei Quotelung.Je mehr kosten ihr habt, desto weniger musst du an den gegner zahlen. ihr zahlt ja nicht 70 % von seinen kosten sondern 70 % von den gesamtkosten.
wenn ihr voll verliert, kannst du dir den kfa sparen, aber so auf keinen fall
wenn ihr voll verliert, kannst du dir den kfa sparen, aber so auf keinen fall