...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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saskia165
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#1
20.06.2008, 13:31
Hallo zusammen,
soll hier eine Unfallsache abrechnen. Hinsichtlich Schmerzensgeld & materieller Schaden haben wir uns auf € 16.000,00 verglichen.
Gleichzeitig hat sich die gegn. Vers. auf unser Verlangen hin die Erklärung abgegeben, sämtliche zukünftigen materiellen & immateriellen Schäden zu ersetzen, die aus dem Unfall resultieren.
Welchen GW nehme ich für das Anerkenntnis bzgl. der zukünftigen Schäden? Auffangstreitwert € 4.000,00 / zwischen € 4.000,00 und € 500.000,00 gem. § 23 III RVG oder "Chef-Wissen": Ich hab keine Ahnung, aber nimmt man da nicht ein Drittel von dem bisher entstandenen Schaden?
Dankeschön!
Gruß
Saskia
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iam
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#2
20.06.2008, 13:37
Hilft vielleicht ein Antrag auf gerichtliche Streitwertfestsetzung für das Anerkenntnis weiter? Ggf. mit begründeter Anregung, welcher Streitwert festzusetzen ist?
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anna1988
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#3
20.06.2008, 15:02
ich würde auch den Streitwert durch das Gericht festsetzen lassen. da ist man auf jeden fall auf der sicheren seite! oder habt ihr euch mit der Versicherung außergerichtlich verglichen?