![Smilie :)](./images/smilies/icon_smile.gif)
Mdt. kam mit Anhörungsbogen weg. Unfall m. körperverletz. Haben Akteneinsicht beantragt, dann ist das Strafver. eingestellt und Bußgeldverfahren eingeleitet. worden. Gegen Bußgeldbesch. haben wir erst Einspruch erhoben und dann zurückgenommen. habe jetzt wie folgt abgerechnet:
4100
4104l
4141 (Rechtsschutzversicher. ist der meinung, diese Gebühr entsteht nicht, stimmt das?
entsteht auch die gebühr nach 5101?
weil gem. § 17 Nr. 10 RVG sind Strafverf. und nach dessen Einstellung sich anschließ. Bußgeldverfahren zwei verschiedene Angelegenheiten?
sehe ich das richtig?
und entsteht die 4141 Gebühr?