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Abrechnung

Verfasst: 19.06.2008, 14:02
von grete
Hallo Ihr LIeben,

ich rechne nicht so oft ab und stehe wie ein Ochs vorm Berge.
klage war nur zu einem geringen Teil begründet.

Eingeklagt wurden 1785,00 und weitere 1.552,00 EUR

Hinsichtlich der 1785,00 wurde die Klage zurückgenommen.

Wie rechne ich ab. Muss ich nochmals Streitwertfstsetzung beantragen.

Verfasst: 19.06.2008, 14:05
von Mops
Ist das Verfahren schon beendet?
Wenn nicht: dann erstmal VG 3100 aus dem Gesamtwert.
Weitere Gebühren dann nur aus den 1552 EUR

Verfasst: 19.06.2008, 14:05
von Curry
Die Frage ist ja nun, wann die jeweiligen Anspürche gerichtlich geltend gemacht wurden. Und wann ein evtl. Termin stattgefunden hat.

Eine VG bekommst du aus dem Gesamtbetrag. Wenn der Termin nach Klagerücknahme stattgefunden hat nur noch aus den 1552,00€, ansonsten auch aus dem vollen Betrag.

Verfasst: 19.06.2008, 14:08
von grete
Schriftliches Vorverfahren

Ich würde nur eine Verfahrensgebühr nach 1552,00 abrechnen?

Verfasst: 19.06.2008, 14:10
von katuscha
Eine VG bekommst du aus dem Gesamtbetrag. Wenn der Termin nach Klagerücknahme stattgefunden hat nur noch aus den 1552,00€, ansonsten auch aus dem vollen Betrag.
:zustimm

Verfasst: 19.06.2008, 14:13
von grete
Es fand kein Termin statt. Es wurde das schriftliche Vorverfahren angeordnet.
Aus dem GEsatmbetrag heißt dann die beiden Streitwerte 1785, und 1522 zusammen und eine Verfahrensgebühr?

Verfasst: 19.06.2008, 14:13
von gkutes
grete hat geschrieben:Ich würde nur eine Verfahrensgebühr nach 1552,00 abrechnen?
nein, bloß nicht! aus vollem betrag. also gesamtbetrag mein ich

Verfasst: 19.06.2008, 14:14
von Lady in red
:zustimm @gkutes

Eingeklagt waren doch 3337,- €. Daraus bekommst Du auch die VG.

Verfasst: 19.06.2008, 14:16
von grete
Ja wie denn jetzt?
Eine Verfahrensgebühr aus 1522,00 oder?

Verfasst: 19.06.2008, 14:17
von Curry
Nein, eine VG aus 3337€.

Wie ist die Sache denn ausgegangen?