Hallo Ihr LIeben,
ich rechne nicht so oft ab und stehe wie ein Ochs vorm Berge.
klage war nur zu einem geringen Teil begründet.
Eingeklagt wurden 1785,00 und weitere 1.552,00 EUR
Hinsichtlich der 1785,00 wurde die Klage zurückgenommen.
Wie rechne ich ab. Muss ich nochmals Streitwertfstsetzung beantragen.
Abrechnung
- Curry
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Die Frage ist ja nun, wann die jeweiligen Anspürche gerichtlich geltend gemacht wurden. Und wann ein evtl. Termin stattgefunden hat.
Eine VG bekommst du aus dem Gesamtbetrag. Wenn der Termin nach Klagerücknahme stattgefunden hat nur noch aus den 1552,00€, ansonsten auch aus dem vollen Betrag.
Eine VG bekommst du aus dem Gesamtbetrag. Wenn der Termin nach Klagerücknahme stattgefunden hat nur noch aus den 1552,00€, ansonsten auch aus dem vollen Betrag.
Curry
Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
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- katuscha
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Eine VG bekommst du aus dem Gesamtbetrag. Wenn der Termin nach Klagerücknahme stattgefunden hat nur noch aus den 1552,00€, ansonsten auch aus dem vollen Betrag.
nein, bloß nicht! aus vollem betrag. also gesamtbetrag mein ichgrete hat geschrieben:Ich würde nur eine Verfahrensgebühr nach 1552,00 abrechnen?
- Curry
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Nein, eine VG aus 3337€.
Wie ist die Sache denn ausgegangen?
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Zuletzt geändert von Curry am 19.06.2008, 14:18, insgesamt 1-mal geändert.
Curry
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