Hallo schon wieder!
Kurze Frage zum Thema Bußgeldsache, Verwerfung des Einspruchs. Welche Gebühren kann ich in einer Bußgeldsache abrechnen, wenn unser Einspruch verworfen wurde?
Nr. 5100 VV RVG und
Nr. 5103 VV RVG sind mir klar.
Zzgl. Auslagen und MwSt ist auch klar. Kann ich sonst noch irgendwas abrechnen?
Verwerfung Einspruch - Gebühr
evtl. Auslagen für Akteneinsicht?
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In diesem Sinne: Viele liebe Grüße
:pcwink
Bitte mal klickern und mitmachen www.ig-reno.de - Danke
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- Adora Belle
- Golembefreierin mit Herz
- ...ist hier unabkömmlich !
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- Registriert: 14.03.2008, 14:17
- Beruf: RAin
Polizei meint Bußgeldbehörde, richtig? So wie in Berlin z.b. die Bescheide vom Polizeipräsidenten kommen.
Also dann:
Grundgebühr
Verfahrensgebühr
Postpauschale
ggf. Kopien
ggf. Aktenübersendung
Mehrwertsteuer
Mehr kommt nur, wenn Ihr noch gegen die Verwerfung vorgeht.
Also dann:
Grundgebühr
Verfahrensgebühr
Postpauschale
ggf. Kopien
ggf. Aktenübersendung
Mehrwertsteuer
Mehr kommt nur, wenn Ihr noch gegen die Verwerfung vorgeht.