Gegenstandswert Mietrecht

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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inki
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#1

18.06.2008, 10:32

Hallo habe hier ein VU und muss jetzt den Kfa machen, die Gegenseite wurde zur Räumung und zur Zahlung von Miete u. Nebenkosten verurteilt. Wie berechne ich jetzt den GW?
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Smilie
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#2

18.06.2008, 10:36

Wird über die Nebekosten eine Abrechung erstellt? Wenn ja, dann für die Räumung 12x Nettomiete und eben die Miete + Nebenkosten
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In diesem Sinne: Viele liebe Grüße

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Sinchen
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#3

18.06.2008, 10:36

Räumung: 12 Monate x Kaltmiete + rückständigem Mietzins
Immer schön lächeln. Mit einem Lächeln geht alles viel einfacher
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Kasimir1603
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#4

18.06.2008, 10:37

GW berechnet sich:

- der Wert des Räumungsbegehrens ergibt sich aus § 41 II 1 GKG = einjährige Nettokaltmiete (ggf zzgl. anteiliger Umsatzsteuer)
- für die fälligen Mieten/Nutzungsentschädigungen ist der volle rückständige Betrag anzusetzen einschließlich etwaiger Nebenkostenvorauszahlungen
- für etwaige zukünftige Nutzungsentschädigung bis zur Räumung ist der volle Jahreswert (Bruttomiete) siehe z.B. die Entscheidung des KG Berlin NZM 2007, 600 anzusetzen.
Ciao Kasi

Wenn Liebe einen Weg zum Himmel fände und Erinnerungen zu Stufen würden,
dann würden wir hinaufsteigen und dich zurück holen, denn die Lücke die du hinterlässt, lässt sich nicht schließen.
(in Erinnerung an unseren "Lord Stinkefuß" Sammy)





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puppa2402
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#5

18.06.2008, 10:38

Ist im VU kein Wert festgesetzt? Für die Räumung hast du die Nettomiete X 12.
Liebe Grüße
puppa

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Bambi

#6

18.06.2008, 10:39

GW für Räumung ist 12 x die Nettokaltmiete und dann zzgl. der Mietforderungen..

LG Bambi
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puppa2402
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#7

18.06.2008, 10:39

War ein bisschen schnell
@Kasimir1603: :zustimm
Liebe Grüße
puppa

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inki
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#8

18.06.2008, 10:43

ok vielen Dank an euch alle, ne im VU ist kein Wert festgesetzt und das dauer mir jetzt zu lange, wollte es endlich weg haben....also danke :-)
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Smilie
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#9

18.06.2008, 11:15

Bitte - null Problemo :-)
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