Kostenausgleichung - zwei Beklagte - zwei RA

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Gressi04
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#1

18.06.2008, 09:02

Moin, moin,

wir haben einen Rechtsstreit durch Vergleich beendet, ein Kläger - zwei Beklagte. Eine Beklagte haben wir vertreten, die andere Beklagte durch einen anderen RA.

Kostenregelung im Vergleich 92 % der Kläger - 8 % die Beklagten (zusammen).

So, normalerweise ist Kostenausgleichung ja kein Problem, aber hier bin ich echt verwirrt.

Kostenanträge wurden wie folgt gestellt:
Kläger 3.800,00 EUR
Beklagte (wir) 3.400,00 EUR (weil vorsteuerabzugsberechtigt)
Beklagte 2 4.000,00 EUR (weil nicht vorsteuerabzugsb. + höhere Fahrtkosten)

Das LG hat zunächst einen KFB erlassen, in dem sie Kosten des Klägers genommen hat, davon 8 % und die hat sie festgesetzt. Damit waren also von den Beklagten (zusammen) ca. 300 EUR an den Kläger zu zahlen.
Hab ich mal Beschwerde eingelegt.

2 Tage später kommt ein anderer KFB, in dem hat sie unsere Kosten genommen, davon 92 % errechnet und festgesetzt, dass der Kläger die zu zahlen hat.

Ich würde wetten, es gibt noch einen dritten KFB, in dem sie die Kosten der zweiten Beklagten genommen hat und davon auch 92 %.

So und nun? Sollen wir selber mit dem ersten KFB aufrechnen? Aber in welcher Höhe? Das kann doch alles nicht richtig sein oder ich bin total vernagelt...... Vielleicht kann ja jemand Licht ins Dunkel bringen?

:frust
Liebe Grüße Gressi
rosa

#2

18.06.2008, 09:06

Kostenregelung im Vergleich 92 % der Kläger - 8 % die Beklagten (zusammen).
also haften die beklagten gesamtschuldnerisch, also wird auf nur ein kfb betreffend beider beklagten ergehen

also wird doch einfach ein kfb erlassen in höhe von 92 % ALLER kosten die der kläger zu tragen hat....
rosa

#3

18.06.2008, 09:09

ah ich glaube jetzt hab ichs erst verstanden, die haben das gar nicht richtig berechnet, sondern zwei kfb´s erlassen, ja ok, .... aber die sind doch beide nicht richtig....
in dem sie Kosten des Klägers genommen hat, davon 8 %
warum???
2 Tage später kommt ein anderer KFB, in dem hat sie unsere Kosten genommen, davon 92 % errechnet und festgesetzt, dass der Kläger die zu zahlen hat.
es geht doch hier um ALLE kosten....

nee ich glaube auch nicht dass das richtig ist....
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Smilie
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#4

18.06.2008, 09:09

Also: (Hatte ich auch gerade, die Sache mit mehreren KfB meine ich)....

Wenn die Kosten richtig ausgeglichen und gequotelt sind, dann ist doch nichts dageben einzuwenden, oder? Wenn mich nicht alles täuscht, dann müssten aber alle Kosten (also die des Klägers und der beiden Beklagten) bei der Berechnung berücksichtigt worden sein.

Wegen der Aufrechung wäre ich vorsichtig, weil die ja (vermutlich) als Gesamtschuldner geschuldet werden. Da würde ich mich mal mit dem anderen Beklagten in Verbindung setzen und fragen, ob man das so machen kann. Ist ja auch in seinem Interesse.
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#5

18.06.2008, 09:11

Dass auch alle Kosten (und nicht nur die des Klägers oder des jeweiligen Beklagten) berücksichtigt wurden, müsste noch mal überprüft werden.

Vom Fall her hatten wir das auch kürzlich und ich hatte dann 3 KFBs in der Hand. Ist zwar umständlich aber geht, weil ja jeder Beklagten evtl. vollstrecken will/muss/kann - deshalb vermutlich die 3 KfBs.
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Gressi04
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#6

18.06.2008, 09:14

Also ich meine ja auch, dass das komplett falsch ist. Die müssen doch sämtliche Kosten Kläger und Beklagte in die Berechnung einbeziehen.

Wegen einer evtl. Aufrechnung seh ich das Problem auch, zumal die andere Beklagte wesentliche höhere Kosten hatte als wir und das wäre dann sich nicht "nett" wenn wir jeder die Hälfte der 8 % von unseren kosten in Abzug bringen.

Meiner Meinung haben die bei Gericht was voll falsch gemacht. Hab nur im Moment das Problem, dass ich nicht genau weiß wie es denn richtig wäre.....
Liebe Grüße Gressi
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#7

18.06.2008, 09:18

Ja, wenn nicht alle Kosten berücksichtigt worden sind, dann liegst Du mit Deiner Beschwerde richtig. Dann ist dieser KfB falsch. Ich würde noch mal eine kleine Aufstellung mit meiner Berechnung ans Gericht schicken, damit denen klar wird, was ich meine.

Richtig sind die 3 KfBs - nur eben jeweils die Quote aus den Gesamtkosten der drei Parteien.
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gkutes

#8

18.06.2008, 09:26

also eigentlich müssten ja wohl 2 KFBs reichen... und zwar 1. Kläger zahlt an Beklagten zu 1) .... und 2. Kläger zahlt an Beklagten zu 2) .....
rosa

#9

18.06.2008, 09:30

also eigentlich müssten ja wohl 2 KFBs reichen... und zwar 1. Kläger zahlt an Beklagten zu 1) .... und 2. Kläger zahlt an Beklagten zu 2) .....
nee warum denn gespalten??
EIN kfb reicht!!

richtig wäre

kosten kläger
kosten beklagter 1
kosten beklagter 2
---------------------------
summe ...

davon 92 % --> kfb , kläger muss zahlen...
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#10

18.06.2008, 09:31

Schon klar, dass der Kläger zahlen muss: Die Frage ist, wer vollstreckt: Beide Beklagte haben einen Anspruch auf Erstattung. Beide werden aber von unterschiedlichen Anwälten vertreten. Also brauche ich für jeden Beklagten einen KfB.
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