Abrechnung außerger. Tätigkeit + Mahnverfahren usw.

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
BeaBunny
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#1

17.06.2008, 22:43

Hi Leudz...
Folgender Sachverhalt: Wir machen Aufforderungsschreiben an Schuldner. Er zahlt nicht. Hab dann MB gemacht. Er legt Widerspruch ein. Ra begründet und nun hat er nen Teil direkt an Mandatschaft gezahlt.

Sollte ihn dann anschreiben wg. Restbetrag zahlen, sonst würde ja wg. Begründung terminiert werden.

So jetzt muss ich ihm ja die bisher entstandenen Gebühren benennen:
Ich würde folgendermaßen abrechnen:

Außergerichtliche Tätigkeit
GW: 998,00 €
1,3 GF gem. 2300 VV RVG
Auslagen
MwSt. nicht, weil Mdtin. vorsteuerabzugsberechtigt

Mahnverfahren u. Anspruchsbegründung
1,3 VG 3100 VV RVG
abzgl. 0,65 GF 2300 VV RVG
Auslagen
MwSt. nicht, weil Mdtin. vorsteuerabzugsberechtigt
GK MB 27,50 EUR
GK Klagebegründung 137,50 EUR

oder halt beim Mahnverfahren u. Anspruchsbegründung
ne 0,65 Verfahrensgebühr 3100 VV RVG unter Berücksichtigung neue Rechtsprechung Beschluss
Auslagen usw. also GK...bla...bla

Oder??? Bitte um Antwort...

lieben Gruß Bea
StineP

#2

18.06.2008, 07:13

Außergerichtliche Tätigkeit
GW: 998,00 €
1,3 GF gem. 2300 VV RVG
Auslagen
MwSt. nicht, weil Mdtin. vorsteuerabzugsberechtigt
Richtig
1,3 VG 3100 VV RVG
abzgl. 0,65 GF 2300 VV RVG
Auslagen
MwSt. nicht, weil Mdtin. vorsteuerabzugsberechtigt
GK MB 27,50 EUR
Auch richtig.


Klagebegründung wurde eingereicht??

Dann noch so:

1,3 VG nach 3100
- 1,0 VG 3305
Auslagen
GK


Dann hast du alles abgedeckt
Suse
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#3

18.06.2008, 08:36

100 % :dafuer
LG, Ela
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#4

18.06.2008, 08:38

Stine, das verstehe ich jetzt nicht. Wieso nochmal eine 1,3 VG?

Meiner Meinung nach ist das richtig:
Außergerichtliche Tätigkeit
GW: 998,00 €
1,3 GF gem. 2300 VV RVG
Auslagen
MwSt. nicht, weil Mdtin. vorsteuerabzugsberechtigt
Das hier ist schon das Klageverfahren:

1,3 VG 3100 VV RVG
abzgl. 0,65 GF 2300 VV RVG
Auslagen
MwSt. nicht, weil Mdtin. vorsteuerabzugsberechtigt
GK MB 27,50 EUR
GK Klagebegründung 137,50 EUR
Du müsstest aber das Mahnverfahren mit reinnehmen, wegen der Auslagen, die kriegst du ja zweimal. Also so:

1,0 VG 3305 VV RVG
./. 0,65 GG 2300 VV RVG
1,3 VG 3100 VV RVG
./. 1,0 VG 3305 VV RVG
Auslagen 40,00€
...
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#5

18.06.2008, 08:55

Wieso 2 x Auslagen? Bekomme ich die nicht 3 Mal.
außergerichtlich, Mahnverfahren, Klage
gkutes

#6

18.06.2008, 09:21

also
1,3 Geschäft
Auslagen
1,0 VG 3305 VV RVG
./. 0,65 GG 2300 VV RVG
Auslagen
1,3 VG 3100 VV RVG
./. 1,0 VG 3305 VV RVG
Auslagen

so, oda?
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#7

18.06.2008, 09:22

Curry zustimm :D :dafuer

außergerichtliche Rechnung stimmt ja mit den Auslagen und dann das Mahnverfahren mit Streitverfahren so abrechnen wie Curry bzw gkutes es vorgeschlagen haben mit 2x Auslagen. :wink2
Ciao Kasi

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#8

18.06.2008, 13:11

aber nach der neuen Rechtsprechung bekomme ich doch eh nur ne 0,65 VG nach 3100...wieso soll ich dann noch die Mahngebühr darauf anrechnen???

Und bekomme ich nun 3 x Auslagen???
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Curry
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#9

18.06.2008, 13:20

Du bekommst nicht nur eine 0,65 VG, das hat doch nur was mit der Anrechnung zu tun.

Die MB-Gebühr wird nunmal auf die VG angerechnet, dann musst du das auch tun.

Du bekommst Auslagen für die GG, das Mahnverfahren und das gerichtliche Verfahren, also dreimal.
Curry

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#10

18.06.2008, 13:21

Richtig du bekommst ja auch nur eine 0,65. Die Anrechnung mit der 1,0 Mahngebühr ist nur wegen der Auslagen für das Mahnverfahren.
Ja, du bekommst insgesamt 3 Mal Auslagen.
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