Hi Leudz...
Folgender Sachverhalt: Wir machen Aufforderungsschreiben an Schuldner. Er zahlt nicht. Hab dann MB gemacht. Er legt Widerspruch ein. Ra begründet und nun hat er nen Teil direkt an Mandatschaft gezahlt.
Sollte ihn dann anschreiben wg. Restbetrag zahlen, sonst würde ja wg. Begründung terminiert werden.
So jetzt muss ich ihm ja die bisher entstandenen Gebühren benennen:
Ich würde folgendermaßen abrechnen:
Außergerichtliche Tätigkeit
GW: 998,00 €
1,3 GF gem. 2300 VV RVG
Auslagen
MwSt. nicht, weil Mdtin. vorsteuerabzugsberechtigt
Mahnverfahren u. Anspruchsbegründung
1,3 VG 3100 VV RVG
abzgl. 0,65 GF 2300 VV RVG
Auslagen
MwSt. nicht, weil Mdtin. vorsteuerabzugsberechtigt
GK MB 27,50 EUR
GK Klagebegründung 137,50 EUR
oder halt beim Mahnverfahren u. Anspruchsbegründung
ne 0,65 Verfahrensgebühr 3100 VV RVG unter Berücksichtigung neue Rechtsprechung Beschluss
Auslagen usw. also GK...bla...bla
Oder??? Bitte um Antwort...
lieben Gruß Bea
Abrechnung außerger. Tätigkeit + Mahnverfahren usw.
RichtigAußergerichtliche Tätigkeit
GW: 998,00 €
1,3 GF gem. 2300 VV RVG
Auslagen
MwSt. nicht, weil Mdtin. vorsteuerabzugsberechtigt
Auch richtig.1,3 VG 3100 VV RVG
abzgl. 0,65 GF 2300 VV RVG
Auslagen
MwSt. nicht, weil Mdtin. vorsteuerabzugsberechtigt
GK MB 27,50 EUR
Klagebegründung wurde eingereicht??
Dann noch so:
1,3 VG nach 3100
- 1,0 VG 3305
Auslagen
GK
Dann hast du alles abgedeckt
- Curry
- ...ist hier unabkömmlich !
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Stine, das verstehe ich jetzt nicht. Wieso nochmal eine 1,3 VG?
Meiner Meinung nach ist das richtig:
1,0 VG 3305 VV RVG
./. 0,65 GG 2300 VV RVG
1,3 VG 3100 VV RVG
./. 1,0 VG 3305 VV RVG
Auslagen 40,00€
...
Meiner Meinung nach ist das richtig:
Das hier ist schon das Klageverfahren:Außergerichtliche Tätigkeit
GW: 998,00 €
1,3 GF gem. 2300 VV RVG
Auslagen
MwSt. nicht, weil Mdtin. vorsteuerabzugsberechtigt
Du müsstest aber das Mahnverfahren mit reinnehmen, wegen der Auslagen, die kriegst du ja zweimal. Also so:1,3 VG 3100 VV RVG
abzgl. 0,65 GF 2300 VV RVG
Auslagen
MwSt. nicht, weil Mdtin. vorsteuerabzugsberechtigt
GK MB 27,50 EUR
GK Klagebegründung 137,50 EUR
1,0 VG 3305 VV RVG
./. 0,65 GG 2300 VV RVG
1,3 VG 3100 VV RVG
./. 1,0 VG 3305 VV RVG
Auslagen 40,00€
...
Curry
Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
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also
1,3 Geschäft
Auslagen
1,0 VG 3305 VV RVG
./. 0,65 GG 2300 VV RVG
Auslagen
1,3 VG 3100 VV RVG
./. 1,0 VG 3305 VV RVG
Auslagen
so, oda?
1,3 Geschäft
Auslagen
1,0 VG 3305 VV RVG
./. 0,65 GG 2300 VV RVG
Auslagen
1,3 VG 3100 VV RVG
./. 1,0 VG 3305 VV RVG
Auslagen
so, oda?
- Kasimir1603
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Curry zustimm
außergerichtliche Rechnung stimmt ja mit den Auslagen und dann das Mahnverfahren mit Streitverfahren so abrechnen wie Curry bzw gkutes es vorgeschlagen haben mit 2x Auslagen.
außergerichtliche Rechnung stimmt ja mit den Auslagen und dann das Mahnverfahren mit Streitverfahren so abrechnen wie Curry bzw gkutes es vorgeschlagen haben mit 2x Auslagen.
Ciao Kasi
Wenn Liebe einen Weg zum Himmel fände und Erinnerungen zu Stufen würden,
dann würden wir hinaufsteigen und dich zurück holen, denn die Lücke die du hinterlässt, lässt sich nicht schließen.
(in Erinnerung an unseren "Lord Stinkefuß" Sammy)
Mit Semmelbrösel in den Socken bleibt selbst der größte Schweißfuß trocken
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Du bekommst nicht nur eine 0,65 VG, das hat doch nur was mit der Anrechnung zu tun.
Die MB-Gebühr wird nunmal auf die VG angerechnet, dann musst du das auch tun.
Du bekommst Auslagen für die GG, das Mahnverfahren und das gerichtliche Verfahren, also dreimal.
Die MB-Gebühr wird nunmal auf die VG angerechnet, dann musst du das auch tun.
Du bekommst Auslagen für die GG, das Mahnverfahren und das gerichtliche Verfahren, also dreimal.
Curry
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