Mal wieder Problem mit Haftpflicht

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Gast

#1

16.06.2008, 17:38

Hallo zusammen,

wir haben hier einen Verkehrsunfall
Anspruchsbezifferndes Schreiben wurde gefertigt. Promt kam Anschreiben der Gothaer Versicherung ja wir regulieren, haben aber noch ein anderes Restwertangebot, was aber auch ok war.
Dann wurde noch bemängelt, dass eine Vornahme des Umsatzsteuerabzuges aus dem ermittelten Wiederbeschaffungswert unrechtmäßig ist und der Betrag noch zu zahlen ist.
Was die Versicherung dann auch tat.

Wir also Rechnung gestellt. 1,3 Gebühr

Dann kam, nö wir zahlen nur 0,9.

Wir geschrieben, dass das ja wohl mittlerweile klar sein dürfte, dass das nicht geht.

Ich habe dann auch nochmal recherchiert und weder hier noch woanders im Netz gefunden, dass das gerechtfertigt ist.

Ich denen also zurückgeschrieben, dass die das jetzt mal zahlen sollen und so weiter.

Jetzt Schreibt mir die Gothar dass die Rechtsprechung zur momentanen Gebührenproblematik sich kontrovers darstellen würde und sie auf ihrem Standpunkt bleiben.

Jetzt frag ich euch, habe ich etwas verpasst, gibt es da was was ich noch nicht kenne?
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Adora Belle
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#2

16.06.2008, 17:49

Nö, das Thema ist eigentlich durch. Hätte ich nicht gedacht, daß die es doch immer noch versuchen. Ihr habt ja schließlich auch mehr gemacht als nur Anspruch beziffert und Geld entgegengenommen. Dafür sind 1,3 ohne weiteres gerechtfertigt. Da hilft nur hartnäckig bleiben.
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PeeDee
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#3

16.06.2008, 17:49

Nein, auf jeden Fall bei 1,3 Gebühr bleiben!

Such mal bei Google nach Entscheidungen zu 1,3 Gebühr bei durchschnittlichen Unfallsachen, da bekommst Du eine ellen Lange Liste, dass das richtig ist.
Schreib der Versicherung, dass das eine durchschnittliche Angelegenheit ist und füge eine Liste der Urteile bei.
Meist hilft das. Zur Not mit Klage drohen.
Mir kann man nicht kündigen - Sklaven müssen verkauft werden


Die Welt ist ein Irrenhaus... und ich sitz in der Zentrale
Gast

#4

16.06.2008, 17:52

Das ist mir auch neu. Aber mit der Gothaer diskutieren wir auch immer (nicht nur wenn's um Gebühren geht). Das stimmt nicht. Versuch im Netz mal eine akutelle Rechtssprechung dazu zu finden, die Du dann dahin schicken kannst. Mit reinem Hin- und Herschreiben kommst Du da nicht weit.
Gast

#5

16.06.2008, 17:53

2 Schlaue, 1 Gedanke... gleichzeitig abgeschickt mit den Entscheidungen... :D
Gast

#6

16.06.2008, 17:58

Ich seh das auch so.


Mit Klage habe ich bereits gedroht und auch mitgeteilt, "Die Frage ob eine Angelegenheit umfangreich oder schwierig sein muss, um eine Gebührenhöhe von 1,3 zu begründen dürfte doch bereits seit längerem nicht mehr im Raum stehen. Ich erspare es mir an dieser Stelle entsprechende Entscheidungen anzuführen, da ich davon ausgehe, dass Ihnen diese sehr wohl bekannt sind."


DAs ärgert mich hier gerade total, da es sich lediglich um 37 € handelt, die die nicht zahlen.

Aber ich habe gerade nochmal mit mit einem Chef gesprochen und wir werden dann jetzt durchziehen.

Habe eine Kostendeckungsanfrage bei RSV fertig gemacht. Mal gespannt...
Silke76
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#7

16.06.2008, 18:22

Ich kenne das Problem, wir haben hier sehr viel Unfallangelegenheiten und haben ständig Probleme (mit div. Versicherungen) wegen unserer Gebühren. Wir holen auch immer Kostendeckung bei RSV ein und beantragen dann MB. Auf diesen MB hin zahlen diese Versicherungen dann auch.

Also, nicht aufgeben.
Gruss Silke76
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