Festsetzung Kosten für Bankbürgschaft

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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ReNo
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#1

16.06.2008, 16:15

Hallo,

ich habe folgendes Problem:

I. Instanz Urteil für Kläger; Beklagte müssen zahlen. Die haben dann Berufung eingelegt. Urteil war gegen Sicherheitsvollstreckung vorläufig vollstreckbar. Haben Bankbürgschaft eingeholt.

Nunmehr wurde II. INstanz beendet. Urteil I. Instanz bleibt aufrechterhalten. Kann ich die Kosten für die Bankbürgschaft mit festsetzen lassen? Wenn ja, ich habe schon einen KFA gemacht, aber vergessen, diese Kosten mit rein zu nehmen! Geht das nachträglich noch.
Illle
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#2

16.06.2008, 16:40

Wenn noch kein KFB vorliegt, würde ich das einfach beantragen
ReNo
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#3

17.06.2008, 08:19

Und wie schreib ich das am besten:

in dem Rechtstreit...

beantragen wir,

Kosten der Sicherheitsleistung in Höhe von 752,34 EUR zu unserem Kostenfestsetzungsantrag v. ... hinzuzusetzen.

Geht das so?
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