Frage wegen Abrechnung von Wiedereinsetzungsantrag!

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Gast

#1

12.06.2008, 16:07

Hallöchen!

Wir haben gegen einen rechtskräftigen Vollstreckungsbescheid Einspruch eingelegt und einen Wiedereinsetzungsantrag gestellt sowie die Einstellung der Zwangsvollstreckungsmaßnahmen beantragt.

Was kann ich gegenüber dem Mandanten abrechnen?

Vielen Dank für eure Hilfe.
Mops
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#2

12.06.2008, 16:33

keine Extragebühr für die Wiedereinsetzung.

Ihr hattet m.E. nicht lediglich einen Einzelauftrag (dann wäre Geb. nach 3403 in Ansatz zu bringen gewesen)

Somit fällt eine normale 3100 Gebühr an.
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Re1108
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#3

12.06.2008, 16:36

Kommt darauf an.
Seid Ihr mit dem Wiedereinsetzungsantrag denn durchgekommen?
Wenn ja, wird ja dann das streitige Verfahren durchgeführt. Dann geht die Gebühr für den Wiedereinsetzungsantrag in der Verfahrensgebühr auf.
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