Habe mal eine Frage:
In einem Verfahren haben wir Streitwertbeschwerde eingelegt. In der Zwischenzeit ist ein KFB erlassen worden, den unsere Mandantschaft auch schon bezahlt hat (GG ist dafür bekannt, sofort in die Vollstreckung zu gehen). Jetzt ist unserer SW-Beschwerde stattgegeben worden.
Ändert das Gericht von Amts wegen den KFB oder muss ich das beantragen? Hätte der KFB überhaut erlassen werden dürfen, wenn eine SW-Beschwerde vorliegt?
Manuela
Änderung KFB nach Streitwertänderung
Das Gericht wird den KfB wahrscheinlich zurückfordern, da dieser ja offensichtlich falsch ist.
Ob der KfB erlassen werden durfte, kann ich dir leider nicht beantworten
Ob der KfB erlassen werden durfte, kann ich dir leider nicht beantworten
- LuzZi
- ...ist hier unabkömmlich !
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Normalerweise wird der KfB vom Gericht zurückgefordert. Ob das Gericht dann von sich aus einen neuen erlässt wage ich zu bezweifeln.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
ich bin ganz fest der meinung, dass du beantragen musst, dass der "alte" kfb aufgehoben wird und ein neuer erlassen wird. Ich nehme an, der Mdt muss nun weniger zahlen?
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Danke erstmal für Eure Antworten.
Ich habe inzwischen mit der Rechtspflegerin telefoniert und gefragt, was ich jetzt machen soll.
Sie meinte, ich soll die Rückfestsetzung beantragen, weil unsere Partei den KFB ja schon bezahlt hat. Das wäre auch für sie einfacher, weil dann nicht der KFB wieder zurückgeholt werden müsste etc.
Habe jetzt den Schriftsatz fertiggemacht und lasse mich mal überraschen - hatte ich jedenfalls noch nie
Manuela
Ich habe inzwischen mit der Rechtspflegerin telefoniert und gefragt, was ich jetzt machen soll.
Sie meinte, ich soll die Rückfestsetzung beantragen, weil unsere Partei den KFB ja schon bezahlt hat. Das wäre auch für sie einfacher, weil dann nicht der KFB wieder zurückgeholt werden müsste etc.
Habe jetzt den Schriftsatz fertiggemacht und lasse mich mal überraschen - hatte ich jedenfalls noch nie
Manuela