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Urteil in Strafrecht

Verfasst: 04.06.2008, 15:25
von ant
Hallo,

ich sitze hier an einer OWi-Sache, die ins gerichtliche Verfahren übergegangen ist. Das Gericht hat entschieden, dass der Mandant eine Geldbuße in Höhe von 400,00 € zahlen muss.

Mir liegt jetzt erst einmal nur das Urteil vor.

Wird der Mandant hier nochmals extra aufgefordert, die Geldbuße zu zahlen? Zur Zeit weiß ich nämlich nicht, wohin er es überweisen soll.

Wie ist denn die übliche Verfahrensweise?

Vielen Dank für eure Hilfe.

Verfasst: 04.06.2008, 15:53
von Adora Belle
In Berlin gibt es - üblicherweise jedenfalls - nochmal eine Zahlungsaufforderung nach Rechtskraft des Urteils. Kann aber auch sein, wenn der Mandant das Urteil ebenfalls zugestellt erhalten hat, daß da schon ein Begleitschreiben dabei war.

Wenn der Mandant es eilig hat, kann er ja die Geschäftsstelle anrufen und nachfragen, wohin er überweisen soll :-) .

Verfasst: 04.06.2008, 19:28
von sunshine24
Ich hatte letztens auch so was und wenn ich mich recht erinnere, kam da dann nochmal was extra --> so ne Aufstellung, was er an Geldbuße zu zahlen hat, Gerichtskosten und so ...

Verfasst: 04.06.2008, 19:32
von Anke73
Euer Mandant bekommt noch eine Zahlungsaufforderung so wie es sunshine24 beschrieben hat mit der Geldbuße, Gerichts- und Verfahrenskosten etc. Dort ist auch die Bankverbindung aufgeführt und der Verwendungszweck mit Aktenzeichen usw.

Verfasst: 04.06.2008, 21:06
von Sam29
Dann bekommt der Mandant diese jedoch direkt nach Hause?

Unsere Mandantschaft hat so etwas nicht bekommen. Im Urteil stand der Betrag wie dieser zu zahlen ist und das wars.

Verfasst: 04.06.2008, 21:11
von sunshine24
Ja, wenns im Urteil schon so drin steht, brauch der Mandant ja keine extra Anordnung wie er zu zahlen hat.

Ich weiß gar net, ob nur der Mandant von der Zahlungsanordnung was nach Hause bekommt, ich glaub, wir hatten das auch ins Büro bekommen ...