Seite 1 von 2

Bußgeldverfahrn -> Strafverfahren - wie rechne ich hier a

Verfasst: 04.06.2008, 13:37
von Blub
Gegen Mandant wurde Bußgeldbescheid erlassen. Wir haben Einspruch eingelegt und Akteneinsicht gehabt. Dann wurde allerdings vom Bußgeldverfahren ins Strafverfahren gewechselt mit Hauptverhandlung. Nun heißt es, wenn Mandant Sozialstunden bis zu einem bestimmten Tag leistet, wird Verfahren eingestellt.

Wie rechne ich hier ab?

Verfasst: 04.06.2008, 13:44
von PeeDee
Grundgebühr Nr. 5100 + nicht anrechenbarer Teil der 4100 Grundgebühr (vgl. 4100 II)
VerfG Nr. 5101 oder 5103
VerfG Nr. 4106 (da es da scheinbar in Strafverfahren überging)
TG Nr. 4108

So würde ich abrechnen.

Verfasst: 04.06.2008, 13:47
von Kichererbse
5100 Grundgebühr
5101 (bis 40,00 € Buße) oder wohl eher 5103 (40,00 – 5.000,00 € Buße) Verfahrensgebühr
7000 Dokumentenpauschale
4106 Verfahrensgebühr
4108 Terminsgebühr
Akteneinsicht 12,00

auf alles (!) USt.

Verfasst: 04.06.2008, 13:48
von Kichererbse
Ups PeeDee war schneller, sorry

Verfasst: 04.06.2008, 13:53
von Adora Belle
Die Grundgebühr ist erst für das OWI- und dann für das Strafverfahren angefallen. Allerdings ist die OWI-GG auf die Straf-GG anzurechnen, so daß letztendlich nur die Straf-GG übrigbleibt.

Verfahrensgebühren sind angefallen für das vorgerichtliche Verwaltungsverfahren, für das Ermittlungsverfahren der StA und für das Hauptverfahren. Dann noch die Terminsgebühr. 2 x Auslagenpauschale, fertich. :-)

Achso, Kopien und MWSt nicht vergessen.

Verfasst: 04.06.2008, 13:53
von PeeDee
dafür Du vollständiger :wink:

ich ergänze noch um Postpauschale :)

Verfasst: 04.06.2008, 13:54
von Kichererbse
an gut, dann mach ich noch ne Zwischensumme drunter ;)

Verfasst: 04.06.2008, 13:59
von Adora Belle
Aber wo bleibt denn die 4104? Üblicherweise wird doch nach Abgabe an die StA vom Bußgeldverfahren ins Strafverfahren gewechselt. Dann gibt es doch die VG fürs Ermittlungsverfahren.

Verfasst: 04.06.2008, 14:40
von Blub
die 4104 ist bei mir nicht entstanden. es wurde vom bußgelverfahren direkt zum amtsgericht ins strafverfahen gewechselt.

kann ich jetzt eigentlich noch die Gebühr 4141 I Nr. 1 RVG verlagen oder geht das nicht mehr, weil bereits eine Hauptverhandlung statt fand?

Verfasst: 04.06.2008, 14:54
von Adora Belle
Nee, das geht nicht mehr. Genau aus dem Grund, daß die HV schon stattgefunden hat.

Ist dann erst im Termin der Strafvorwurf erfolgt? Irgendwo muss doch sowas wie ne Anklage herkommen? Aber wenn Du sagst, is nich entstanden, dann halt nicht.