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Außergerichtlicher Gegenstandswert bei Umgang

Verfasst: 03.06.2008, 10:50
von Silke8686
Hallo,

kann mir jemand sagen, wie hoch ich den Gegenstandswert ansetzen muss, wenn die Sache außergerichtlich war und es um den Umgang des Kindes ging?

Vielen dank im Voraus

Verfasst: 03.06.2008, 11:08
von Moni82
3.000 € würde ich sagen?

Verfasst: 03.06.2008, 11:15
von Silke8686
Hallo,

aber das ist doch keine selbstständige familiensache, die bei gericht anhängig ist. ich habe keine ahnung. aber trotzdem danke

Verfasst: 03.06.2008, 11:16
von Adora Belle
:dafuer 3.000 würde ich auch außergerichtlich nehmen.

Die Frage kam doch letztens erst - aber egal. Schau mal in die Schwarzwälder Tabelle, da ist hinten eine Übersicht zu den Gegenstandswerten im Familienrecht.

Edit: In anderen Sachen orientierst Du Dich außergerichtlich doch auch an den gerichtlichen Gegenstandswerten. Das ist hier nicht anders.

Verfasst: 03.06.2008, 11:18
von Silke8686
ich habe aber alles mögliche durchgeschaut und habe dazu hier nichts gefunden und auch so nichts gefunden im internet. danke

Verfasst: 03.06.2008, 11:21
von Silke8686
sorry, aber nicht mal eine schwarzwälder tabelle kann ich finden, von dieser habe ich auch noch nie gehört???

Verfasst: 03.06.2008, 11:23
von _steffi_
Patzelt, Schwarzwälder Gebührentabelle, vom Deutschen Anwalt Verlag

Verfasst: 03.06.2008, 11:41
von Adora Belle
Hab den Thread gefunden:

http://www.foreno.de/viewtopic.php?t=16680&highlight=

Wo ist denn "hier"? Im Internet findest Du dazu nicht zwingend was. Die Schwarzwälder Tabelle ist offline *g* so ein kleines Heftchen. Ansonsten mußt Du in den entsprechenden Gesetzestexten nachgucken.

Ich halte 3.000 EUR für richtig.