guten morgen liebe kolleginnen und kollegen,
hab grad mal versucht ausfindig zu machen, ob es für den antrag auf gerichtliche entscheidung über die kostentragungspflicht auch eine gebühr gibt. bin aus den gefundenen hinweisen nicht wirklich schlau geworden. zumindest hab ich bislang nicht gelesen, dass keine gebühr anfällt.
hat jemand von euch hierzu ein paar hinweise für mich?
danke an alle die mir antworten!
gruß
christian
Bußgeldverfahren - Antrag auf gerichtliche Entscheidung
- Kichererbse
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bitte gerne immer wieder
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