...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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raindrops
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Kontaktdaten:
#1
30.05.2008, 10:45
Hallo,
ich bräuchte bitte ganz dringend Eure Hilfe.
wir haben einen Mandanten im außergerichtichen Schuldenbereinigungsverfahren vertreten und anschließend den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt.
Ich weiß jetzt nicht, wie ich richtig abrechne bzw. wie sich der Gegenstandswert errechnet.
Im voraus herzlichen Dank.
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jenniver
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#2
30.05.2008, 11:14
Vertretung Gläubiger: SW Hauptforder Zinsen und Kosten
0,5 VG 3314
1,0 VG 3316
PTE + UST
Vertretung Schuldner SW Insolvenzmasse, mindestens 4000,00
1,0 VG 3313
1,5 VG 3315
PTE + UST
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puppa2402
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#3
30.05.2008, 11:19
Liebe Grüße
puppa
Ein Tag ohne Lächeln ist ein verlorener Tag!!!!
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