Hallo Zusammen.
unser Mandant hat wegen Trunkenheit am Steuer seinen Führerschein für 3 Monate abgeben müssen. Die Strafsache wurde seinerzeit normal abgerechnet. Anschließend haben wir ihn gegenüber der Region wegen Neuerteilung der Fahrerlaubnis vertreten. Gibt es dafür extra Gebühren?
Danke im Voraus...
Neuerteilung Fahrerlaubnis. Welche Gebühr?
- Kichererbse
- Absoluter Workaholic
- Beiträge: 1117
- Registriert: 16.11.2007, 11:47
- Wohnort: im Wildpark Friedrich des Großen
Sind m.E. zwei Sachen, wir rechnen in solchen Fällen eine 2400 ab.
LG Kichererbse [img]http://www.cosgan.de/images/smilie/frech/e030.gif[/img]
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- Adora Belle
- Golembefreierin mit Herz
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14402
- Registriert: 14.03.2008, 14:17
- Beruf: RAin
Das eine ist Strafrecht, das andere Verwaltungsrecht (Neuerteilung der FE). Von daher neue Angelegenheit, 2300 - Kichererbse hat sich bestimmt verschrieben - nach dem Auffangwert.
- Steffi_1986
- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 740
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@ Adora Belle
Liebe Grüße
Steffi_1986
Steffi_1986
- Kichererbse
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JA hab mich verschrieben, ich hab noch die alte Klatte *ggr* wenns schnell gehen muss ...
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