Inkassobüros dürfen teurer mahnen als Rechtsanwälte
Verfasst: 26.09.2005, 11:00
Hallo, liebe User,
letzthin kam eine Alt-Mandantin zu uns, welche wegen einer Uralt-Rechnung bei einem Fitness-Studio ständig von einem führenden Inkassounternehmen deswegen "belästigt" wurde und übergab uns die Sache.
Unsere Mandantin war aufgrund einer Schwangerschaft und der damit verbundenen körperlichen Schwierigkeiten und Einschränkungen (sie ist schon älter und hatte schon eine Fehlgeburt) zur vorzeitigen Kündigung dieser Mitgliedschaft berechtigt (Arztattest) und mußte nur für einen Teil der Rechnung aufkommen.
Aber was mich stutzig machte bei dieser Sache waren die vielen wiederkehrenden immer höher werdenden Inkassorechnungen, bei denen folgendes zutage kam und was auch noch rechtens ist:
Anwälte müssen sich bezüglich ihres Honorars für ein erstes Mahnschreiben an das RVG halten und dürfen hierfür max. eine volle Gebühr in Rechnung stellen.
Für Inkassounternehmen gilt diese Obergrenze nicht, weil sie nicht an die Voschriften des RVG gebunden sind.
result: Außer im Falle des Wuchers müssen Auftraggeber Rechnungen von Inkassodiensten selbst dann bezahlen, wenn der Gang zum Anwalt letztlich preiswerter gewesen wären bzw. müssen die Schuldner bei voller Schuld diese höheren Kosten des Inkassodienstes mitbezahlen.
Ist doch irgendwie echt ungerecht, zumal viele denken, dass der Forderungseinzug per Inkassounternehmen viel billiger ist, als bei Anwälten.
Ich wünsche Euch eine schöne Mittagspause, bei uns kommt jetzt ein bissl die Sonne raus
Liebe Grüße vom Main
sendet Renate
letzthin kam eine Alt-Mandantin zu uns, welche wegen einer Uralt-Rechnung bei einem Fitness-Studio ständig von einem führenden Inkassounternehmen deswegen "belästigt" wurde und übergab uns die Sache.
Unsere Mandantin war aufgrund einer Schwangerschaft und der damit verbundenen körperlichen Schwierigkeiten und Einschränkungen (sie ist schon älter und hatte schon eine Fehlgeburt) zur vorzeitigen Kündigung dieser Mitgliedschaft berechtigt (Arztattest) und mußte nur für einen Teil der Rechnung aufkommen.
Aber was mich stutzig machte bei dieser Sache waren die vielen wiederkehrenden immer höher werdenden Inkassorechnungen, bei denen folgendes zutage kam und was auch noch rechtens ist:
Anwälte müssen sich bezüglich ihres Honorars für ein erstes Mahnschreiben an das RVG halten und dürfen hierfür max. eine volle Gebühr in Rechnung stellen.
Für Inkassounternehmen gilt diese Obergrenze nicht, weil sie nicht an die Voschriften des RVG gebunden sind.
result: Außer im Falle des Wuchers müssen Auftraggeber Rechnungen von Inkassodiensten selbst dann bezahlen, wenn der Gang zum Anwalt letztlich preiswerter gewesen wären bzw. müssen die Schuldner bei voller Schuld diese höheren Kosten des Inkassodienstes mitbezahlen.
Ist doch irgendwie echt ungerecht, zumal viele denken, dass der Forderungseinzug per Inkassounternehmen viel billiger ist, als bei Anwälten.
Ich wünsche Euch eine schöne Mittagspause, bei uns kommt jetzt ein bissl die Sonne raus
Liebe Grüße vom Main
sendet Renate