Zulassungs- Rechts- Beschwerde in OWi-Sachen (§ 79 O Wi G)
Verfasst: 15.05.2008, 13:40
Hallo,
ich hab hier eine Zulassungs- Rechts- Beschwerde (ZRB) gem. § 79 O Wi G abzurechnen. Hab keine großen Hintergrundinfos weiter außer: Urteil AG in einer Bußgeldsache (60,00 € Geldbuße) und dagegen wurde von hier aus ZRB eingelegt. Wir sind seit Bußgeldbescheid an der Sache dran. Und bis zum Urteil ist schon alles abgerechnet. Gibts für ZRB noch was?
Hat sowas schon mal jemand abgerechnet und kann mir sagen, was ich abrechnen kann? Ich wills ja zumindest mal versuchen zu verstehen und nicht einfach was abrechnen.
Danke Kichererbse
PS: Ich hab mal mit Absicht das wichtigste Wort hier mit Bindestrichen geschrieben und das Gesetz auseinander, falls mein Chef - sollte ich daran scheitern - auch nochmal zu googlen anfängt und mich hier wieder findet
ich hab hier eine Zulassungs- Rechts- Beschwerde (ZRB) gem. § 79 O Wi G abzurechnen. Hab keine großen Hintergrundinfos weiter außer: Urteil AG in einer Bußgeldsache (60,00 € Geldbuße) und dagegen wurde von hier aus ZRB eingelegt. Wir sind seit Bußgeldbescheid an der Sache dran. Und bis zum Urteil ist schon alles abgerechnet. Gibts für ZRB noch was?
Hat sowas schon mal jemand abgerechnet und kann mir sagen, was ich abrechnen kann? Ich wills ja zumindest mal versuchen zu verstehen und nicht einfach was abrechnen.
Danke Kichererbse
PS: Ich hab mal mit Absicht das wichtigste Wort hier mit Bindestrichen geschrieben und das Gesetz auseinander, falls mein Chef - sollte ich daran scheitern - auch nochmal zu googlen anfängt und mich hier wieder findet