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HILFE! Nebenklage abrechnen!

Verfasst: 14.05.2008, 16:49
von Suza
Hallo zusammen!

Ich muß jetzt die Nebenklagekosten abrechnen. Hab das leider noch nie gemacht. Wie rechne ich das richtig ab?

Unsere Mdt war die Nebenklägerin. Heute war Gerichtstermin und der Angeklagte wurde verurteilt.

Dankeschööön.

Verfasst: 14.05.2008, 17:02
von LuzZi
Wart ihr auch im Adhäsionsverfahren tätig?

Verfasst: 14.05.2008, 17:07
von Suza
Nein waren wir nicht.

Verfasst: 14.05.2008, 17:12
von LuzZi
Nebenklägervertretungen werden genauso abgerechnet wie wenn du den Angeklagten z. B. vertreten würdest. Wir waren letztes Jahr als Nebenkläger tätig mit Adhäsionsverfahren, unsere KN hat so ausgesehen:

Grundgebühr 4100
Verfahrensgebühr 4118
Terminsgebühr 4120
1,0 Einigungsgebühr (Adhäsionsvergleich) 1000,1003 (Wert: xy)
2,0 Verfahrensgebühr 4143 (Wert: xy)
7002
7000
7008

Nur so als Beispiel, wie man ein Adhäsionsverfahren abrechnet falls du es einmal abrechnen musst. Wenn keines dabei war dann lässt du eben die 1,0 und die 2,0 weg.

Verfasst: 14.05.2008, 17:27
von Suza
Warum nimmst du die 4118 und 4120 anstatt 4106 und 4114?

Verfasst: 14.05.2008, 17:50
von Adora Belle
Wahrscheinlich fand bei @Luzzi die erste Instanz vor dem Schwurgericht statt. Für Dich, @Suza, gelten die 4106 und 4108, falls vor dem AG verhandelt wurde, bzw. die 4112 und 4114 fürs Landgericht (immer 1. Instanz).

Ansonsten hat @Luzzi aber recht, Abrechnung genauso wie als Verteidiger mit Grundgebühr, Verfahrensgebühr, Terminsgebühr, Auslagen, USt.

Verfasst: 14.05.2008, 17:51
von LuzZi
Kommt drauf an, bei welchem Gericht du bist. Bei uns war es ein versuchter Mord, von daher ist auch das Schwurgericht zuständig gewesen.

Verfasst: 15.05.2008, 09:59
von Suza
Ok super. Danke Euch nochmal :-):-):-)

Verfasst: 15.05.2008, 12:53
von Suza
Jetzt habe ich noch ne kurze Frage?

An wen schicke ich die Rechnung? Ans Gericht? Und was schreibt ihr alles rein???

Bin neben der Kappe gerade :-(

Verfasst: 15.05.2008, 12:58
von LuzZi
In der Strafsache
gegen
xy

wird beantragt, nachstehende Gebühren und Auslagen festzusetzen und auf eines der unten angegebenen Konten zur Anweisung zu bringen.

Ein Formularzwang für diesen Antrag besteht nicht (vgl. OLG Frankfurt, JurBüro 1992, 683). Sollte das Gericht anderer Auffassung sein, wird um Angabe der Rechtsgrundlage und um Übersendung eines entsprechenden Abrechnungsformulars gebeten.
Und auf Blatt 2 machst dann einfach die Abrechnung. Das ganze geht natürlich ans Gericht.