HILFE! Nebenklage abrechnen!

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Suza
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#1

14.05.2008, 16:49

Hallo zusammen!

Ich muß jetzt die Nebenklagekosten abrechnen. Hab das leider noch nie gemacht. Wie rechne ich das richtig ab?

Unsere Mdt war die Nebenklägerin. Heute war Gerichtstermin und der Angeklagte wurde verurteilt.

Dankeschööön.
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LuzZi
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#2

14.05.2008, 17:02

Wart ihr auch im Adhäsionsverfahren tätig?
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
Suza
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#3

14.05.2008, 17:07

Nein waren wir nicht.
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#4

14.05.2008, 17:12

Nebenklägervertretungen werden genauso abgerechnet wie wenn du den Angeklagten z. B. vertreten würdest. Wir waren letztes Jahr als Nebenkläger tätig mit Adhäsionsverfahren, unsere KN hat so ausgesehen:

Grundgebühr 4100
Verfahrensgebühr 4118
Terminsgebühr 4120
1,0 Einigungsgebühr (Adhäsionsvergleich) 1000,1003 (Wert: xy)
2,0 Verfahrensgebühr 4143 (Wert: xy)
7002
7000
7008

Nur so als Beispiel, wie man ein Adhäsionsverfahren abrechnet falls du es einmal abrechnen musst. Wenn keines dabei war dann lässt du eben die 1,0 und die 2,0 weg.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
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#5

14.05.2008, 17:27

Warum nimmst du die 4118 und 4120 anstatt 4106 und 4114?
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Adora Belle
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#6

14.05.2008, 17:50

Wahrscheinlich fand bei @Luzzi die erste Instanz vor dem Schwurgericht statt. Für Dich, @Suza, gelten die 4106 und 4108, falls vor dem AG verhandelt wurde, bzw. die 4112 und 4114 fürs Landgericht (immer 1. Instanz).

Ansonsten hat @Luzzi aber recht, Abrechnung genauso wie als Verteidiger mit Grundgebühr, Verfahrensgebühr, Terminsgebühr, Auslagen, USt.
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#7

14.05.2008, 17:51

Kommt drauf an, bei welchem Gericht du bist. Bei uns war es ein versuchter Mord, von daher ist auch das Schwurgericht zuständig gewesen.
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#8

15.05.2008, 09:59

Ok super. Danke Euch nochmal :-):-):-)
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#9

15.05.2008, 12:53

Jetzt habe ich noch ne kurze Frage?

An wen schicke ich die Rechnung? Ans Gericht? Und was schreibt ihr alles rein???

Bin neben der Kappe gerade :-(
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#10

15.05.2008, 12:58

In der Strafsache
gegen
xy

wird beantragt, nachstehende Gebühren und Auslagen festzusetzen und auf eines der unten angegebenen Konten zur Anweisung zu bringen.

Ein Formularzwang für diesen Antrag besteht nicht (vgl. OLG Frankfurt, JurBüro 1992, 683). Sollte das Gericht anderer Auffassung sein, wird um Angabe der Rechtsgrundlage und um Übersendung eines entsprechenden Abrechnungsformulars gebeten.
Und auf Blatt 2 machst dann einfach die Abrechnung. Das ganze geht natürlich ans Gericht.
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