Abrechnung nach Zurücknahme des Scheidungsantrages! HILFE :)
Verfasst: 13.05.2008, 09:54
Huhu an alle!
Ich bin nach Urlaub und Krankheit wieder da und muss ja gleich mit Fragen wieder loslegen
Hab ne Ehescheidungssache. Wie haben den Scheidungsantrag bei Gericht eingereicht und den Bescheid über die Gerichtskosten bekommen und unser Mandant hat diese auch schon eingezahlt. Als gerade die Bögen zum Versorgungsausgleich kamen, hatten wir den Schriftsatz fürs Gericht schon fertig, da sich unser Mandant mit seiner Frau wieder versöhnt hat. Hm.. also alles zurück. Erging ein Beschluss, dass unser Mandant die Kosten des Verfahrens trägt.
Wie rechne ich ab:
1,3 VG Nr. 3100 VV RVG und kann ich auch die 1,2 TG nehmen, weil dass ja son Verfahren ist, wo sie eigentlich hätte angefallen können!??! Ne oder, weil die Sache ja vorher beendet wurde oder? Also die 0,8 Vorzeitige Gebühr würd ich nicht nehmen, da wir den Scheidungsantrag ja schon eingereicht haben.
Naja, was meint ihr dazu? Bin mir nicht sicher, ob nur die 1,3 oder wie?
Danke schonmal im Voraus!
Ich bin nach Urlaub und Krankheit wieder da und muss ja gleich mit Fragen wieder loslegen
Hab ne Ehescheidungssache. Wie haben den Scheidungsantrag bei Gericht eingereicht und den Bescheid über die Gerichtskosten bekommen und unser Mandant hat diese auch schon eingezahlt. Als gerade die Bögen zum Versorgungsausgleich kamen, hatten wir den Schriftsatz fürs Gericht schon fertig, da sich unser Mandant mit seiner Frau wieder versöhnt hat. Hm.. also alles zurück. Erging ein Beschluss, dass unser Mandant die Kosten des Verfahrens trägt.
Wie rechne ich ab:
1,3 VG Nr. 3100 VV RVG und kann ich auch die 1,2 TG nehmen, weil dass ja son Verfahren ist, wo sie eigentlich hätte angefallen können!??! Ne oder, weil die Sache ja vorher beendet wurde oder? Also die 0,8 Vorzeitige Gebühr würd ich nicht nehmen, da wir den Scheidungsantrag ja schon eingereicht haben.
Naja, was meint ihr dazu? Bin mir nicht sicher, ob nur die 1,3 oder wie?
Danke schonmal im Voraus!