PKH-Vorschuss abrechnen - wie?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
tiko73

#1

07.05.2008, 20:05

Hallo zusammen,

ich hab über die Suchfunktion zu meiner Frage nichts gefunden und hoffe jetzt mal, dass ich da nix übersehen hab.

Ich soll über die soeben bewilligte PKH einen Vorschuss abrechnen. In meinen schlauen Büchern steht, dass das möglich ist (§ 47 RVG) und dass das wohl auch formfrei geht.
Leider habe ich keine Ahnung, wie ich das machen soll - bin wohl zu lange rausgewesen. Habe auch leider im PC bei der bisherigen Korrespondenz nix dazu gefunden.
Mich würde auch interessieren, ob ich, obwohl PKH ohne Raten bewilligt wurde, PKH- und Regelgebühren angeben soll.
Ach ja, und der Streitwert geht nur bis maximal 30.000,00 €? Wenn er höher ist, hab ich Pech gehabt (liegt hier bei 75.000,00 €)?

Also, Leute, macht mich wieder etwas schlauer ;-)
Danke schon mal.
StineP

#2

07.05.2008, 20:39

Du machst das formlos:

Genauso - wie es da steht ;) Einfach schreiben, dass du bittest, den Vorschuss festsetzen zu lassen und auszugleichen.

Dann deine Abrechnung. Du kannst selbstverständlich nur die Gebühren nach § 49 RVG abrechnen...

Der Streitwert in eurem Beschluss geht bis max. 30.000 €? Oder meinst du die Tabelle?
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#3

07.05.2008, 21:13

Ja, alles was über 30.000,00 € ist hat denselben Euro-Wert. Das heißt egal ob du z. B. eine 1,3 VG aus 31.000,00 € nimmst oder eine 1,3 VG aus 60.000,00 € bekommst du für beide denselben Wert. So ist es auf jeden Fall in meiner Tabelle.
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
tiko73

#4

07.05.2008, 21:13

:thx Stine, dann werd ich das mal so versuchen.

PKH wurde für insgesamt 75.000,00 € Streitwert bewilligt.
Die Tabelle geht nur bis 30.000,00 €, da stand auch nix, dass man das dann irgendwie selbst weiter rechnen muss.
Ganz blöde Frage: Kann ich auch nach dem SW von 75.000,00 € abrechnen? Oder darf ich maximal nach 30.000,00 € SW abrechnen?

Edit:
@sunshine
Danke, dann wäre diese Frage ja auch geklärt (auch wenn mir ne andere Antwort lieber gewesen wäre ;-))
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#5

07.05.2008, 21:18

@tiko:

Das glaube ich gerne, dass dir eine andere Antwort lieber gewesen wäre, aber leider ist es so ... :motz
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
tiko73

#6

12.05.2008, 22:19

Ich hab da jetzt nochmal ganz blöde Fragen dazu:

Das eigentliche Verfahren läuft vor dem LG Mannheim. Die hatten die PKH abgelehnt, daher Beschwerde beim OLG Karlsruhe und die haben dann die PKH bewilligt.
Den Antrag auf PKH-Vorschuss stelle ich jetzt aber doch beim LG Mannheim zu deren Az., oder?

Ich hab hier mal einen Entwurf gemacht und wüsst gern, ob das so i.O. ist oder ob ich noch was vergessen hab.
Wir haben recht hohe Vorschüsse von den Mdt. erhalten, da der eigentliche GW wesentlich höher ist, als das wofür jetzt die PKH bewilligt wurde. Kann es passieren, dass die uns jetzt sagen "ihr habt doch schon die Gebühren für diesen GW voll erhalten, Pech gehabt"? Uns stehen ja zumindest außergerichtlich die Gebühren aus dem höheren GW zu.
Muss ich auch die Anrechnung der GG berücksichtigen bei der Vorschussbeantragung?

... beantrage ich unter Bezugnahme auf den Beschluss des OLG Karlsruhe - Az. ... - vom 27.03.2008 nachstehende Gebühren und Auslagen im Rahmen eines Kostenvorschusses gem. nachstehender Berechnung festzusetzen.

Vorschüsse von der Mandantschaft habe ich in Höhe von 5.750,08 € erhalten. Weitere Vorschüsse wurden nicht gezahlt.

Kostenberechnung:
Streitwert: 75.000,00 €
........................PKH-Vergütung | Regelgebühren
....................§§ 47,49,55 RVG | § 13 RVG
1,3 VG Nr. 3100 | 508,30 € | 1.560,00 €
1,2 TG Nr. 3104 | 469,00 € | 1.440,00 €
AP | 20,00 € | 20,00 €
ZS | 997,50 € | 3.020,00 €
19 % Ust. | 189,53 € | 573,80 €
Summe | 1.187,03 € | 3.593,80 €
tiko73

#7

26.05.2008, 21:41

Ich muss hier leider noch mal darauf zurückkommen.

Ich hab jetzt das Problem, dass ich da wohl was falsch gemacht hab bei der Angabe der Zahlungen vom Mdt.
Man muss doch die Zahlungen angeben, auch wenn die Zahlungen auf die außergerichtlichen Gebühren (vollständig) erfolgt sind, oder? Muss ich dann auch dazuschreiben, dass die Zahlungen auf die außergerichtlichen Gebühren erfolgt sind, die nach einem wesentlich höheren GW berechnet wurden?

Ich hab nämlich jetzt die Monierung hier, dass das LG sagt, dass die Zahlungen ja die Regelgebühren übersteigen.

Argh! Darf ich den Ordner aus dem Fenster werfen?? Biiiitteeeee! ;-)
rosa

#8

26.05.2008, 21:49

Muss ich dann auch dazuschreiben, dass die Zahlungen auf die außergerichtlichen Gebühren erfolgt sind, die nach einem wesentlich höheren GW berechnet wurden?

Ich hab nämlich jetzt die Monierung hier, dass das LG sagt, dass die Zahlungen ja die Regelgebühren übersteigen.
dann schreibe zurück dass du ausschließlich nach 2300 gebühren aus einem streitwert in höhe von ... erhalten hast.


Argh! Darf ich den Ordner aus dem Fenster werfen?? Biiiitteeeee!
ok stimmt, das geht noch schneller :)
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#9

26.05.2008, 21:52

Ja, werf sie raus! :mrgreen:

Ich würde denen mal schreiben oder anrufen und sagen, dass die Vorschussrechnungen für die außergerichtliche Tätigkeit war.
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
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#10

26.05.2008, 21:52

Also, ich meine die Vorschusszahlungen vom Mandanten, nicht die Vorschussrechnung ans Gericht ...
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
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