Schreiben ans Jugendamt, kein GW zu finden, was tun?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Coonie
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#1

07.05.2008, 15:18

Hallo ihr Lieben!

Endlich bin ich wieder hier und habe gleich mal eine Frage.

Wir haben für den Mandanten, der an seine Exfreundin seit Jahren Unterhalt für die gemeinsame Tochter zahlt, einen Vaterschaftsprozess geführt, weil er der Meinung war, er wäre nicht der Vater.

Parallel hierzu, haben wir wegen dem Umgang mit der Tochter, die er nach 15 Jahren zum ersten Mal gesehen hat, 1 mal mit dem Jugendamt geschrieben. (hierzu haben wir noch nicht einmal eine Antwort erhalten)

Jetzt frage ich mich - geht da noch was? kann ich hier noch etwas abrechnen? wenn ja, welchen GW sollte ich nehmen? Irgendwie find ich nichts und die VAterschaftsgeschichte hat ja nichts mit dem Umgang zu tun, sprich, der GW kann mir wohl kaum helfen?

Was meint ihr?

Vielen Dank für eure Hilfe
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advocatus diaboli
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#2

07.05.2008, 15:24

Du könntest ein "Schreiben einfacher Art" (Nr. 2302 RVG-VV) nehmen.

Gegenstandswert: weiß ich leider nicht.
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Coonie
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#3

07.05.2008, 15:25

und welchen GW schlägst du vor?
[align=center]auch wenn dir ein Vogel auf den Kopf schXXX
sei froh, dass Kühe nicht fliegen können
[url=http://www.smilies.4-user.de][img]http://www.smilies.4-user.de/include/Tiere/smilie_tier_19.gif[/img][/url][/align]
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#4

07.05.2008, 15:26

da liegt mein größeres Problem - Regelstreitwert?
[align=center]auch wenn dir ein Vogel auf den Kopf schXXX
sei froh, dass Kühe nicht fliegen können
[url=http://www.smilies.4-user.de][img]http://www.smilies.4-user.de/include/Tiere/smilie_tier_19.gif[/img][/url][/align]
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advocatus diaboli
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#5

07.05.2008, 15:31

Siehe § 48 Abs. 3 GKG: http://www.gesetze-im-internet.de/gkg_2004/__48.html

Wenn ich es richtig verstehe, wären hier 2.000 Euro anzusetzen (da keine Scheidungsfolgesache).
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#6

07.05.2008, 15:34

das hatte ich gefunden, doch hatte ich keinen schimmer, was ich von dem ganzen "Kram drum herum" "nach § 661 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 der Zivilprozessordnung, etc" anfangen sollte

ich danken dir vielmals
[align=center]auch wenn dir ein Vogel auf den Kopf schXXX
sei froh, dass Kühe nicht fliegen können
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#7

07.05.2008, 15:42

und der Gw bei umgang? ich habe irgendwie 3.000 im Kopf - doch ich finds grad nicht

Kopf fast leer *schnöf*
[align=center]auch wenn dir ein Vogel auf den Kopf schXXX
sei froh, dass Kühe nicht fliegen können
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#8

07.05.2008, 15:52

Umgang ist § 621 Abs. 1 Nr. 2 ZPO, daraus folgt m.E. der Wert von 2.000 Euro, da hier keine Scheidungsfolgesache vorliegt.
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Adora Belle
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#9

07.05.2008, 18:07

@Entenpower:

Du hast schon recht, der Regelwert im isolierten Verfahren ist 3.000,- EUR, nach §§ 94 Abs.2, 30 Abs.2,3 KostO. In der Schwarzwälder Gebührentabelle ist dazu eine ganz nette Übersicht. Den würde ich dann auch außergerichtlich nehmen.
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