TG entstanden?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Su
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#1

05.05.2008, 12:59

Sonniges hallo an alle..

wir haben Klage erhoben. Das Gericht bestimmte einen Termin für April/2008. Daraufhin Schriftsatz von der Gegenseite, dass die Forderungen anerkannt werden. Das Gericht lässt gem. Beschluss Termin aufheben und erlässt ein Anerkenntnisurteil.

Abgerechnet haben wir:
Verf.geb. 1,3
Terminsgeb. 1,2
+ Auslagen und Mehrwertsteuer.

Die Gegenseite beanstandet die TG. Ich habe leider keinen Auszug o.ä. bin aber der Meinung dass die TG anfällt, Termin war anberaumt, AU ist ergangen. Lieg ich falsch?
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heicla
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#2

05.05.2008, 13:16

In RVG VV 3102 steht ja eigentlich drin, dass die Gebühr auch anfällt wenn u.a. die Voraussetzungen des § 307 ZPO (Anerkenntnis) vorliegen. Also kannst du m.E. die TG geltend machen.

Was ich mich nur in diesem Zusammenhang frage ist, dass er nach Klageeinreichung die Forderung anerkannt hat. Ihr habt doch bestimmt versucht, erst außergerichtlich die Forderung geltend zu machen und da hat er nicht reagiert, oder?
Probieren geht (meistens) über studieren (ansonsten hilft meist ein Blick ins Gesetz)
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#3

05.05.2008, 13:24

ja, zunächst haben wir die Gegenseite aussergerichtlich angeschrieben, Frist gesetzt etc. aber keine Reaktion erfolgt.
Erst nach der Ladung zum Termin, ist der Schriftsatz der Gegenseite eingegangen, dass die Forderung anerkannt wird.
Bärchen

#4

05.05.2008, 13:29

Das passiert uns auch immer wieder.

Es ist doch bestimmt das schriftliche Vorverfahren angeordnet worden?!
Dann fällt auf alle die 1,2 Terminsgebühr an. Wir haben heute just auch so einen Fall, allerdings sind wir auf der Klägerseite und die RAe auf der Beklagtenseite wollen jetzt motzen, weil wir ne 1,2 Terminsgebühr geltend gemacht haben. Die können sich warm anziehen
SpeedyS
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#5

05.05.2008, 13:51

Ich würde die Terminsgebühr auch abrechnen.
Liebe Grüße

SpeedyS :-)
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Smilie
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#6

05.05.2008, 14:22

Kann hier nur :zustimm. Würde ich auch mit abrechnen.
Life is like a coin - you can spend it any way you want but you can spend it only once...
In diesem Sinne: Viele liebe Grüße

:pcwink

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jenniver
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#7

05.05.2008, 14:29

1,2 TG würde ich auch sagen, aber wenn ihr außergerichtlich tätig gewesen seit, dann ja nur eine 0,65 VG. Oder habt ihr die 1,3 GG in der Klage nicht mit geltend gemacht?
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