Einigungsgebühr in einer Unfallsache

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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MrBoogie
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#1

28.04.2008, 14:29

hallo leute, erst mal wieder ein herzliches hallo von mir. hab mich schon ewig nimmer blicken lassen.

hab jetzt mal wieder ein problem und möchte nur noch einmal eine bestätigung meines wissens *lach*

also wir haben eine unfallsache und gegenüber der versicherung wurde schmerzensgeld und schadensersatz geltend gemacht. die versicherung bot an noch 4000€ per abfindungserklärung zu zahlen. hab noch nen 1000er raushandeln können und wollte meine gebühren (2300 und 1000 RVG) aus dem gesamten streitwert geltend machen, da mit der abfindungserklärung ja der gesamte unfallschaden erledigt wurde. nun sagt die versicherung aber, die 2300er gebühr ja, die 1000er gebühr nein, nur über die 5000€ der abfindungserklärung.

ich bin doch richtig der annahme, dass ich beide gebühren aus dem gesamten streitwert bekommen.

danke für eure antworten.

gruß
christian
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rosa

#2

28.04.2008, 14:34

ich bin doch richtig der annahme, dass ich beide gebühren aus dem gesamten streitwert bekommen.
Richtig!!!
die versuchen das immer wieder
es gilt aber die regel "nicht worauf, sondern worüber" !!!

hier eine Entscheidung: OLG Köln, Beschluss vom 27.03.2007, 27 WF 208/06, AGS 06/07 S. 322
Janin

#3

28.04.2008, 14:35

die einigungsgebühr würde ich aus dem vollen streitwert nehmen.
rosa

#4

28.04.2008, 14:36

ähm moment mal ich habe doch richtig verstanden :

ihr wolltet (als BSP da du keinen betrag genannt hast) 15.000
versicherung sagt aber nee, ihr kriegt nur 5.000
ihr sagt "ok"

dann definitiv einigungsgeb. aus 15.000
rosa

#5

28.04.2008, 14:38

hier nochmal speziell in unfallsachen
fall: versicherung reguliert schaden zu 75%

--> Einigungsgebühr!!

AG Halle-Saalkreis, 15.05.05, AZ: 102 C 506/05, RVG prof. 8/05 Seite 135
MrBoogie
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#6

28.04.2008, 15:08

wir haben bislang nur vorschüsse auf das schmerzensgeld verlangt und wollten die sache jetzt mit einer "abfindung" erledigen. damit ist die versicherung auch einverstanden. aber die wollen die einigungsgebühr nur aus dem betrag zahlen, der jetzt noch als "abfindung" gezahlt wird. und das sind 5.000€. insgesamt wurden 17.000€ gezahlt. ich will beide gebühren aus 17.000€ und bin der festen überzeugung, dass ich da im recht bin. die versicherung sagt aber entweder die einigungsgebühr aus den 5.000€ oder aber man zahlt nur 4.000€ abfindung und dann auch nur die einigungsgebühr hieraus.

dann muss mein chef jetzt entscheiden, ob er sich auf die masche der vers. einlässt. ich persönlich nicht, aber der mandant hat keine rsv und daher wird der prozess ein risiko.
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rosa

#7

28.04.2008, 15:10

insgesamt wurden 17.000€ gezahlt.
das versteh ich nicht

wie hoch ist denn eure forderung?? aus DIESEM betrag entsteht die einigungseb. ganz egal was letztendlich gezahlt wurde!!
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Pepples
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#8

28.04.2008, 20:19

Die Abfindungserklärung lautet bestimmt auf Schmerzensgeld in der Höhe x abzüglich der bereits gezahlten Beträge y, ergibt einen Restbetrag von ...
Damit ist doch klar, dass der Vergleich über das gesamte Schmerzensgeld geschlossen wurde. Dann ist auch die Eingigungsgebühr über diesen gesamten Betrag angefallen, weil sich ja über das Schmerzensgeld insgesamt verglichen wurde.
Evtl. sollte dein Chef mal mit dem Vorgesetzten des Sachbearbeiters telefonieren, weil der SB ja wohl völlig inkompetent ist.
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MrBoogie
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#9

29.04.2008, 22:30

ich hab meinem chef die akte reingelegt mit ein paar hinweisen. jetzt soll er auch mal was machen.
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