Ich hab hier mal wieder nen blöden Fall
![Traurig :(](./images/smilies/icon_sad.gif)
Wir haben für unseren Mandanten ein Aufforderungsschreiben gemacht. Daraufhin haben wir ein Schreiben vom Treuhänder über das Insolvenzverfahren des Gegners bekommen. Das habe ich unserem Mandanten zur Stellungnahme hingeschickt, ob die Forderung in der Insolvenz angemeldet werden soll.
Keine Stellungnahme ist erfolgt, bis ich gestern beim Mandanten angerufen habe und er mir mitteilte, dass er das Formular schon selbst ausgefüllt hätte.
Klasse hab ich nur gedacht, dann stehen wir ja wohl als Gläubigervertreter nicht drinne und ausgefüllt ist das wohl auch nicht richtig. Und so war es dann auch, als ich das ausgefüllte Formular per Fax erhalten habe.
Naja nun wollt ich ja noch die Rechnung fürs Aufforderungsschreiben hinterherschicken und mitteilen, dass wir Gläubigervertreter sind und nicht der Geschäftsführer, so wie unser Mandant es hingeschriebne hat!
Hm.. aber ich habe damals mal gelernt, dass wir die Rechnung für die Gebühr(en) vor dem Insolvenzverfahren dann zurückdatieren müssen, bevor das Verfahren eröffnet wurde, damit das noch mit reingenommen werden kann, stimmt das!??!?!
Und unsere Gebühren Nr. 3314 und 3320 von jeweils 0,5 für die Anmeldung und Vertretung, wann machen wir die dann eigentlich geltend? Die kommen ja nicht mit in den Antrag (Formular)
Hoffe ihr könnt mir helfen!
Vielen Dank schon im Voraus!