Insolvenzverfahren (Gläubigervertreter) HILFE! :)

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Sabbel1987
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#1

24.04.2008, 10:04

Guten Morgen an alle!
Ich hab hier mal wieder nen blöden Fall :(
Wir haben für unseren Mandanten ein Aufforderungsschreiben gemacht. Daraufhin haben wir ein Schreiben vom Treuhänder über das Insolvenzverfahren des Gegners bekommen. Das habe ich unserem Mandanten zur Stellungnahme hingeschickt, ob die Forderung in der Insolvenz angemeldet werden soll.
Keine Stellungnahme ist erfolgt, bis ich gestern beim Mandanten angerufen habe und er mir mitteilte, dass er das Formular schon selbst ausgefüllt hätte.
Klasse hab ich nur gedacht, dann stehen wir ja wohl als Gläubigervertreter nicht drinne und ausgefüllt ist das wohl auch nicht richtig. Und so war es dann auch, als ich das ausgefüllte Formular per Fax erhalten habe.
Naja nun wollt ich ja noch die Rechnung fürs Aufforderungsschreiben hinterherschicken und mitteilen, dass wir Gläubigervertreter sind und nicht der Geschäftsführer, so wie unser Mandant es hingeschriebne hat!
Hm.. aber ich habe damals mal gelernt, dass wir die Rechnung für die Gebühr(en) vor dem Insolvenzverfahren dann zurückdatieren müssen, bevor das Verfahren eröffnet wurde, damit das noch mit reingenommen werden kann, stimmt das!??!?!
Und unsere Gebühren Nr. 3314 und 3320 von jeweils 0,5 für die Anmeldung und Vertretung, wann machen wir die dann eigentlich geltend? Die kommen ja nicht mit in den Antrag (Formular)
Hoffe ihr könnt mir helfen!
Vielen Dank schon im Voraus!
[color=#800000]Liebe Grüße
Sabbel

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iam
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#2

24.04.2008, 10:08

Grundsätzlich gilt, dass Kosten nur bis zum Tag der Eröffnung des Insolvenzverfahrens angemeldet werden können. Die Kosten für Anmeldung und Vertretung können daher nicht angemeldet werden.
Sabbel1987
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#3

24.04.2008, 10:18

Okay, ja aber was ist denn, wenn wir das Aufforderungsschreiben erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens gemacht haben? *grübel* Unser Mandant wusste das bis dato ja noch nicht und hat uns beauftragt!
[color=#800000]Liebe Grüße
Sabbel

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Heidi
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#4

24.04.2008, 10:38

Leider hat euer Mandant dann Pech gehabt und muss die bei euch entstandenen Kosten selbst tragen.

Gruß Heidi
Sabbel1987
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#5

24.04.2008, 10:49

Hm... joa klasse und dann teile ich dem Treuhänder trotzdem mit, dass wir Gläubigervertreter sind obwohl die das Formluar ja selbst ausgefüllt haben!??!?! Wenn ich jetzt nichts korregiertes hinterherschicke fällt ja eigentlich eh keine Gebühr bei uns an oder!!??! Die müssen dann halt selbst sehen, dass die Summe die bei Kosten steht dann ja überflüssig ist oder wie würdet ihr das machen!?!?
[color=#800000]Liebe Grüße
Sabbel

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Sabbel1987
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#6

24.04.2008, 11:24

Wie ist das überhaupt!??!? Ist das immer so, wenn wir für unseren Mandanten die Forderung im Insolvenzverfahren anmelden, muss er dann auf jeden Fall die 0,5 Gebühren nach Nrn.: 3314 und 3320 bezahlen oder kann man die nachher irgendwo mit geltend machen!??!
[color=#800000]Liebe Grüße
Sabbel

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Kellerkind
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#7

25.04.2008, 08:23

Hallo,
da euer Mdt. die Forderung ja wohl jetzt selbst angemeldet hat, sind bei euch keine Kosten entstanden; er hat euch ja keinen Auftrag erteilt. Die 0,5 Gebühr muss der Mdt. selbst tragen, kann nicht mehr geltend gemacht werden.

Gruß Steffi
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