Huhu an alle!
Steh grad total aufm Schlauch
Bei der 30,00 EUR Beratungshilfegebühr, kann ich da auch Nr. 7002 zu nehmen, obwohl wir kein Schreiben gemacht haben sondern nur das Formular und den Berechtigungsschein ans Gericht schicken? Also nachher 30,00 EUR + PTE 6,00 EUR + 19% UST 6,84 EUR = 42,84 EUR oder nur 30,00 EUR + 19 % UST 5,70 EUR = 35,70 EUR!
Wäre super, wenn ich mir das kurz schreiben könntet!
DANKE SCHONMAL IM VORAUS!
Beratungshilfegebühr nach 30,00 EUR mit Nr. 7002!?!?
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Sabbel
[b]Wo kämen wir hin, wenn niemand ginge um zu schauen wohin wir kämen wenn wir gingen![/color][/b]
Sabbel
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so, wenn keine auslagen entstanden sind, könnt ihr sie auch nicht in rechnung stellennur 30,00 EUR + 19 % UST 5,70 EUR = 35,70 EUR!
Kann Immi nur .
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okay,.. und der eine Brief dann zum Gericht mit 0,55 EUR auch nicht, wenn es jemacnd eh zu Gericht bringt oder??
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Okay.... DANKE DANKE! So nun gleich Mittag *freu*
Euch noch allen einen schönen Tag!°
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Sabbel
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Sabbel
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das ist die gleiche sache wie wenn du gegenüber dem mdt abrechnest, die übersendung der kostenrechnung lässt keine PTE entstehen!!,.. und der eine Brief dann zum Gericht mit 0,55 EUR auch nicht, wenn es jemacnd eh zu Gericht bringt oder??
- Curry
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Hier kannst du für die Rechnung nicht noch extra Gebühren nehmen. Auslagen würden nur entstehen, wenn diese im Rahmen der Beratung angefallen wären.
Curry
Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
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ich auch
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