Strafsache abrechnen

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Antworten
verwirrtesetwas
Forenfachkraft
Beiträge: 107
Registriert: 14.07.2007, 22:59
Wohnort: Rietberger Gegend

#1

23.04.2008, 09:35

hallo,

ich soll eine Strafsache abrechnen und hab das noch nicht gemacht...
die Gebühren die hier genannt werden verstehe ich und würde die auch so einsetzen, mein Problem ist aber die Gebühr nach 4108. Wenn ich zwei oder mehrere Termine vor Gericht gehabt habe, fällt diese Gebühr dann auch zwei oder mehrmal an? sorry bin total verunsichert und wäre um jede Hilfe dankbar.
Katharina80
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1296
Registriert: 21.02.2008, 09:25
Beruf: ReFa
Software: Phantasy (DATEV)
Wohnort: Hamburg

#2

23.04.2008, 10:03

Ja, die fällt für jeden Termin an... Steht auch bei der Nr. 4108... Die Gebühr fällt jeden Hauptverhandlungstermin an...
verwirrtesetwas
Forenfachkraft
Beiträge: 107
Registriert: 14.07.2007, 22:59
Wohnort: Rietberger Gegend

#3

23.04.2008, 10:06

ok vielen dank
Antworten