Gebühren bei Forderungsabtretung

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Blackpowder
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#1

22.04.2008, 09:28

Einen guten Morgen zusammen,

ich habe mal wieder eine nicht alltägliche Akte auf dem Tisch liegen, bei der ich euere Hilfe brauche:

2004 wurde für unsere Mandantschaft eine Forderung tituliert in Höhe von ca. 20.000 €. Diese war vermögenslos, weshalb die Vollstreckung nicht betrieben wurde. Nun konnten wir den Arbeitgeber der Schuldnerin in Erfahrung bringen und haben dort das Arbeitseinkommen gepfändet. Dieser meldete sich nun hier und hat angeboten, 15.000 € vergleichsweise zu bezahlen gegen eine Abtretung der Forderung unseres Mandanten gegen über der Schuldnerin. Da unsere Mandantschaft nicht mehr damit gerechnet hat, da jemals Geld zu sehen, wurde dieses Angebot angenommen.

Nun meine eigentliche Frage: Welche Gebühren können wir da abrechnen?

Die Einigungsgebühr ist klar, nur welche weitere Gebühr. Wir sind uns hier nicht sicher, ob neben der EInigungsgebühr ( und den ZV-Gebühren natürlich :) ) noch weitere Gebühren ( mein Chef denkt da insbesondere an die Geschäftsgebühr :) angefallen sind. Wäre toll, wenn mir da jemand helfen könnte.

Viele Grüße
Blackpowder
HIMI
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#2

22.04.2008, 09:55

die Hebegebühr natürlich
ich glaub mich knutscht ein Elch
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Smilie
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#3

22.04.2008, 10:00

Hm, wurde denn noch etwas gemacht, ich meine außergerichtlich??? Oder wurde im Rahmen der ZV diese Abtretungssache angeboten und ihr habt angenommen. Wenn diese Abtretungserkälrung von euch entworfen wurde und so, dann könnte man schon darüber nachdenken, dass auch eine Geschäftsgebühr nach 2300 VV entstanden ist...
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In diesem Sinne: Viele liebe Grüße

:pcwink

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Blackpowder
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#4

22.04.2008, 14:46

Der Vertrag über die Abtretung wurde von uns entworfen und von der Gegenseite dann, nach diversen Modifikationen, dann letzten Endes auch angenommen. Aus diesem Grund ja auch die Frage, ob ich hier eine Geschäftsgebühr für unsere Tätigkeit abrechnen kann.
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