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Vergleich für mehrere Angelegenheiten?

Verfasst: 21.04.2008, 10:39
von inki
Hallo habe ein Problem und zwar haben wir vor dem Arbeitsgericht einen Vergleich geschlossen, womit mehrere Angelegenheiten (3) mit erledigt wurden. Kann ich jetzt in jeder Akte die Vergleichsgebühr abrechnen oder nur ein mal?

vielen Dank

Verfasst: 21.04.2008, 10:49
von jenniver
Du nimmst eine 1,0 Einigungsgebühr aus dem Gesamtwert der Vergleiche, wenn alle 3 anhängig waren.
Wenn sich die Vergleiche auch auf nichtrechtshängige Ansprüche erstrecken, kannst du dafür eine 1,5 abrechnen; allerdings gekürzt nach 15 III

Verfasst: 21.04.2008, 10:49
von Smilie
Ne, die fällt leider nur einmal an. Aber aus dem gesamten Streitwert der drei Sachen.

Verfasst: 21.04.2008, 11:19
von inki
Ok vielen Dank. Aber die Verfahrens- u. Terminsgebühr kann ich in jeder Akte einzeln abrechnen oder?