Vergleich für mehrere Angelegenheiten?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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inki
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#1

21.04.2008, 10:39

Hallo habe ein Problem und zwar haben wir vor dem Arbeitsgericht einen Vergleich geschlossen, womit mehrere Angelegenheiten (3) mit erledigt wurden. Kann ich jetzt in jeder Akte die Vergleichsgebühr abrechnen oder nur ein mal?

vielen Dank
jenniver
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#2

21.04.2008, 10:49

Du nimmst eine 1,0 Einigungsgebühr aus dem Gesamtwert der Vergleiche, wenn alle 3 anhängig waren.
Wenn sich die Vergleiche auch auf nichtrechtshängige Ansprüche erstrecken, kannst du dafür eine 1,5 abrechnen; allerdings gekürzt nach 15 III
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Smilie
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#3

21.04.2008, 10:49

Ne, die fällt leider nur einmal an. Aber aus dem gesamten Streitwert der drei Sachen.
Life is like a coin - you can spend it any way you want but you can spend it only once...
In diesem Sinne: Viele liebe Grüße

:pcwink

Bitte mal klickern und mitmachen www.ig-reno.de - Danke
inki
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#4

21.04.2008, 11:19

Ok vielen Dank. Aber die Verfahrens- u. Terminsgebühr kann ich in jeder Akte einzeln abrechnen oder?
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