Abrechnung Einspruch gegen Steuerbescheid
Verfasst: 18.04.2008, 14:51
Hallo ihr Lieben,
meine Kollegin hat sich gerade ins Wochenende verabschiedet und mir eine Akte mit einer Abrechnung auf den Tisch gelegt. Jetzt stehe ich hier wie der Ochs vorm Berg und weiß nicht weiter.
Wir haben Einspruch gegen den Steuerbescheid unserer Mandantin eingelegt. Nach langem Hin und Her wegen doppelter Haushaltsführung, hat das Finanzamt nun die Einkommensteuer auf 11.151,00 € festgesetzt.
Mein Chef fragte jetzt was denn als Gegenstandswert genommen wird...die festgesetzte Steuer, oder ?!?!?
Welche Gebühren rechne ich dann ab? Geschäftsgebühr? Gibt es für den Einspruch dann auch eine Extra-Gebühr??
Danke für eure Hilfe!!
LG Jenny
meine Kollegin hat sich gerade ins Wochenende verabschiedet und mir eine Akte mit einer Abrechnung auf den Tisch gelegt. Jetzt stehe ich hier wie der Ochs vorm Berg und weiß nicht weiter.
Wir haben Einspruch gegen den Steuerbescheid unserer Mandantin eingelegt. Nach langem Hin und Her wegen doppelter Haushaltsführung, hat das Finanzamt nun die Einkommensteuer auf 11.151,00 € festgesetzt.
Mein Chef fragte jetzt was denn als Gegenstandswert genommen wird...die festgesetzte Steuer, oder ?!?!?
Welche Gebühren rechne ich dann ab? Geschäftsgebühr? Gibt es für den Einspruch dann auch eine Extra-Gebühr??
Danke für eure Hilfe!!
LG Jenny