Prozesskostenhilfe - Insolvenzverfahren
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Hallo alle zusammen,
hoffe, dass wir bitte wer helfen kann.
Ein Mandant möchte im Wege von Prozesskostenhilfe im Insolvenzverfahren seine Forderung anmelden. Geht das überhaupt?
Inso ist so überhaupt nicht mein Ding
Schon jetzt: Vielen lieben Dank
Mausebacke64
- Kellerkind
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Gehört habe ich das noch nicht. Aber ich glaube, dass es dem Mandanten zuzumuten ist, seine Forderung ohne RA anzumelden. Vielleicht weiß jemand noch was anderes.
- Strubbel
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Ja, das geht. Ergibt sich aus § 4 InsO, wonach die ZPO anzuweden ist, wenn nichts anderes gilt!
Gemacht hab ich das aber auch noch nie.
Gemacht hab ich das aber auch noch nie.
[quote][b]It´s better to burn out than to fade away... (Kurt Cobain)[/b][/quote]