hallo zusammen! ich habe eine kleine einfache Frage (wahrscheinlich aus diesem Grund habe ich nichts was mich weiter bringen würde, in diesem Forum gefunden)
also, wir haben für unseren Mdten die Gegnerin angeschrieben, dass sie einiges unterlassen möge, sonst würde es knallen. so, und das war schon alles.
nun möchten wir mit dem Mdten abrechnen und ich habe ein Brett vorm Kopf
ich würde hier die außergerichtl. Geschäftsgebühr Nr. 2300 nehmen aber mit welchem Gegenstandswert?!
so, ich freu mich schon auf eure Tipps..
außergerichtl.Vertretung wg. einer Unerlassung
- Coonie
- Kennt alle Akten auswendig
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- Registriert: 02.05.2008, 16:20
- Wohnort: dort, wo Kuh und Hase sich gute Nacht sagen
Der Gegentand ist davon abhängig, um was es sich genau handelt.
Inter Unterlassungs/Wettbewerbsangelegenheiten bist du schnell mal bie 5 oder 10 T Euro. Hast du schon einmal im GKG nachgesehen?
Was sollte denn unterlassen werden?
Inter Unterlassungs/Wettbewerbsangelegenheiten bist du schnell mal bie 5 oder 10 T Euro. Hast du schon einmal im GKG nachgesehen?
Was sollte denn unterlassen werden?
[align=center]auch wenn dir ein Vogel auf den Kopf schXXX
sei froh, dass Kühe nicht fliegen können
[url=http://www.smilies.4-user.de][img]http://www.smilies.4-user.de/include/Tiere/smilie_tier_19.gif[/img][/url][/align]
sei froh, dass Kühe nicht fliegen können
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- Coonie
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evtl. § 53 ???
[align=center]auch wenn dir ein Vogel auf den Kopf schXXX
sei froh, dass Kühe nicht fliegen können
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sei froh, dass Kühe nicht fliegen können
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