KFA an Verwaltungsgericht

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Mella1406
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#1

15.04.2008, 12:53

Hallo meine lieben!
Hoffe, ihr könnt mir auch diesmal wieder so schnell und wunderbar wie beim letzten Mal weiterhelfen. Hier mein Problem: Soll einen KFA an das VerwG schicken. Haben für Mandanten Klage erhoben und die Sache wurde ohne Termin durch Beschluss entschieden. Welche Gebühren kann ich nehmen? Eine 2300 GG und eine 3100 Verfahrensgebühr, oder? Welchen Textbaustein für den KFA muss ich in RA-Micro nehmen? Kostenfestsetzungsantrag § 164 VwGo?
Magdalene
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#2

15.04.2008, 13:01

Hallo,
je nachdem wie die Kostenverteilung ist. Ich denke aber, dass deine Partei vorliegend gewonnen hat, dann machst du einen KFA nach 103 ff ZPO. Die Geschäftsgebühr kriegst du nicht festgesetzt. Würde die 3100 abrechnen zzg. evtl. Gerichtskosten.

:D
Mella1406
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#3

15.04.2008, 13:08

Ok, dankeschön. Dumme Frage, aber warum kann man die Geschäftsgebühr nicht festsetzen? Wir haben die Mitteilung vom Gericht bekommen, dass das Verfahren eingestellt wurde und die Kosten des Verfahrens die Staatskasse trägt. Die notwendigen Auslagen des Betroffenen werden jedoch nicht von der Staatskasse getragen. Also mache ich nur den KFA mit der 3100 Gebühr und den Auslagen und MwSt. Richtig?
Magdalene
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#4

15.04.2008, 13:12

Warum trägt die Kosten des Verfahrens die Staatskasse? Nicht der Gegner?
Mit der GG habe ich die Erfahrung gemacht, dass -wenn sie nicht als Nebenforderung geltend gemacht und ausgeurteilt wird - nicht festsetzbar ist. Vielleicht hast du da andere Erfahrungen gemacht, aber ich habe das noch NIE durchgekriegt.
Mella1406
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#5

15.04.2008, 13:16

Ok, habe mit Verwaltungsrecht leider noch überhaupt gar keine Erfahrungen. Was ist denn, wenn man es probiert? Sorry, dass mit den Kosten habe ich falsch verstanden. Hat sich quasi erledigt. Woran sehe ich, ob und wenn ja wieviel GK angefallen sind?
Magdalene
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#6

15.04.2008, 13:21

Unsere Mandanten erhalten in Verwaltungssachen von der Gerichtskasse direkt eine Rechnung, die sie dann an uns weitergeben (wir kümmern uns dann um RS u.ä.). Sollten keine GK angefallen sein, setzt du den üblichen Baustein rein "Es wird beantragt, alle ggf. weiter gezahlten Gerichtskosten hinzuzusetzen und den sich ergebenden Gesambtetrag verzinslich ab Antragstellung mit fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz festzusetzen." Dann setzt das Gericht die angefallenen GK automatisch hinzu.

Ansonsten fallen in den VerwR-Sachen meist die Gebühren aus dem 31.. -Bereich , wie im Zivilverfahren an. Also: KEINE PANIK!

:-)
Mella1406
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#7

15.04.2008, 13:26

Ok, dann mache ich das so. Und was ist jetzt mit der Geschäftsgebühr? Was passiert, wenn ich die einfach mit reinnehme? Monierung vom Gericht?
Mella1406
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#8

15.04.2008, 13:44

Der Antragsteller hat 300 EUR GK gezahlt. Kann ich die mit in den KFA reinnehmen?
Magdalene
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#9

15.04.2008, 13:53

Versuch es einfach mit der GG. Mehr als einen Hinweis des Gerichts riskierst du ja nicht.
Die 300,00 € GK bringst du ebenfalls zusätzlich zu den RA-Kosten in Ansatz.
Mella1406
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#10

15.04.2008, 13:54

Ok, super. Vielen Dank für Deine Hilfe!!! :-)
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