Hallo,
folgender Sachverhalt:
Wir vertreten Mandanten im Bußgeldverfahren. Es kam eine schriftliche Anhörung, wir haben Stellungnahme abgegeben und das Verfahren wurde eingestellt.
Kann ich nach §§ 105 ff. OWiG einen Antrag stellen, daß die entstandenen Kosten unseres Mandanten der "Staatskasse" auferlegt werden?
Wer kennt sich da aus?
Vielen Dank für Eure Hilfe.
Gruß,
Dorina
Kostenerstattung im OWi-Verfahren
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Hallo,
also ich habe auch schon mal so einen Fall gehabt.
Ich habe einfach eine Kostenrechnung an die Bußgeldstelle gestellt mit der Bitte um Ausgleich.
Die haben dann anstandslos bezahlt.
Gruß Michael
also ich habe auch schon mal so einen Fall gehabt.
Ich habe einfach eine Kostenrechnung an die Bußgeldstelle gestellt mit der Bitte um Ausgleich.
Die haben dann anstandslos bezahlt.
Gruß Michael
Es steht eigentlich meist im Einstellungsbescheid, wer die Kosten trägt. Aber Versuch macht klug den Antrag bei der Behörde zu stellen, also die Kosten der Staatskasse aufzuerlegen.
Ja, ich habe ein Hobby. Ich lerne das Muster meiner Rauhputztapete auswendig. (Bernd das Brot)