Abrechnung Gebühren Beschwerdeverfahren beim Nachlassgericht

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Bianca84
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#1

10.04.2008, 16:48

Hallo ihr Lieben,

ich habe hier ein mega eiliges Problem. Wir haben einen Rechtsstreit wegen einer Testamentsanfechtung vor dem Amtsgericht gewonnen. Anschließend wurde gegen diese Entscheidung von der Gegenseite Beschwerde eingelegt. Im Beschwerdeverfahren haben wir auch gewonnen, so dass unsere Mandantin jetzt Erbin ist.

Die außergerichtlichen Kosten im Beschwerdeverfahren? sollen auch von der Gegenseite getragen werden. Ich soll jetzt einen Kostenfestsetzungantrag stellen aber wie????

Hilfe.....

Danke schonmal
Der Schlüssel zum Erfolg ist Geduld. Nicht durch Aufschlagen,
sondern durch Ausbrüten wird das Ei zum Küken.
Kordu

#2

10.04.2008, 17:10

Ich versteh jetzt nicht, was Du mit "außergerichtlichen Kosten im Beschwerdeverfahren" meinst?

Wart ihr außerhalb des gerichtlichen Beschwerdeverfahrens noch tätig?

:bahnhof
Bianca84
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#3

10.04.2008, 17:20

Hallöchen....

Du keine Ahnung was der Richter damit meint, er hat uns nen Beschluss geschickt, wo drin steht, dass die Gegenseite die Kosten des außergerichtlichen Verfahrens ebenfalls zu tragen hat. Mein Chef und ich stehen vor der Akte und schnallen das total nicht.

Ich habe jetzt die außergerichtliche 2400 bei der ersten Instanz mit angerechnet und die 3100 sowie 3104 genommen.

Für die 2. Instanz haben wir eine neue Rechnung nur mit der 3200 gemacht.

Würdet ihr das auch so machen?

Danke schonmal und liebe Grüße aus Dortmund

Bianca
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LuzZi
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#4

10.04.2008, 17:22

Mit außergerichtlichen Kosten sind aber nicht die vorgerichtlichen gemeint, sondern die Anwaltskosten. Eben Kosten, die nicht Gerichtskosten sind.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
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