Kostenfestsetzung - Geschäftsgebühr

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Gast

#1

08.04.2008, 12:58

ich steh grad aufm schlauch :roll:

wir haben außergerichtlich einen betrag geltend gemacht und anschließend geklagt (geschäftsgebühr haben wir nicht mit eingeklagt). nun ist ein urteil ergangen, dass die gegenseite die kosten etc. zu tragen hat.

wie mache ich denn nu die kostenfestsetzung bzgl. der geschäftsgebühr?

danke schonmal für antworten!
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Daisymaus512
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#2

08.04.2008, 13:00

Die Geschäftsgebühr kannst Du meiner Meinung nach nicht mit in den Kostenfestsetzungsantrag bringen. Die hätte mit eingeklagt werden müssen.

Du kannst also nur eine 1,3 Verfahrensgebühr etc. geltend machen.
[color=#4080FF]Gruß Daisymaus512[/color]

[size=150][color=#0040FF]Glück ist ein kleiner Stern, der mitten in den Tag fällt.[/color] [/size]
[size=59]Ruth W. Lingenfelser[/size]
Kimmy

#3

08.04.2008, 13:08

Die GG hat im KfA nichts zu suchen. Wenn ihr die nicht eingeklagt habt, habt ihr Pech gehabt. Müsst ihr evtl. nochmals außergerichtlich versuchen und wenn die GEgenseite nicht bezahlt, nochmals ein Verfahren anstrengen, z.B. Mahnverfahren.
Suse
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#4

08.04.2008, 13:10

:zustimm
LG, Ela
rosa

#5

08.04.2008, 13:45

nicht böse gemeint aber:

:suche !!!!!!!!
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Pepsi
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#6

08.04.2008, 16:25

die 1,3 hat im KFA auch nichts zu suchen, da hier eine GG angefallen ist, muss sie auch angerechnet wreden, egal ob tituliert oder nicht
anna1988
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#7

08.04.2008, 16:32

:dafuer

Du bezifferst die Gebühren, die im Klageverfahren entstanden sind und setzt aber den Satz darunter "eine GG nach 2400 ist entstanden".
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#8

08.04.2008, 16:38

oder nach 2300 ;-)

man kann es natürlich auch mal so probieren, vielleicht merkt ja keiner das mit der GG
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