HF wurde vor Erlass MB gezahlt - was ist mit den RA-Kosten?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
charlie123
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#1

03.04.2008, 14:45

Hallo.

haben MB beantragt
eine Woche später ruft Mdt an, dass der Gegner die HF gezahlt hätte

der MB war noch nicht erlassen/zugestellt!

später, nachdem MB zugestellt, hat Gegner Widerspruch erhoben

was ist nun günstiger:

1) streitiges Verfahren beantragen? und dann Anspr.begr. mit Erledigung und Forderung der RA-Geb.?
2) MB zurücknehmen, aber wie bekommen wir dann MB-Kosten vom Gegner?

Gegner war auf jeden im Verzug mit Zahlung. Muss also unsere Kosten tragen.

Frage ist nun, was günstiger wäre??? :?:

DANKE :P
Kordu

#2

03.04.2008, 14:47

Schreib doch einfach den Gegner an und sach ihm, dass die und die Kosten noch angefallen sind.

Setz ihm eine Frist. Zahlt er nicht, dann halt weiter machen!

Ich würde den Gegner natürlich auch darauf hinweisen, was passieren kann (Mehrkosten), wenn er nicht sofort zahlt.
Janin

#3

03.04.2008, 14:48

würde schuldner zur zahlung des noch offenstehenden restbetrages auffordern. schuldner hat zu spät zahlung geleistet. aber ins streitige verfahren das ist jetzt so ne sache, da schuldner vor erlass des mb zahlung geleistet hat. sehr risikoreich. wenn schuldner nicht zahlt, wird evtl. mandant auf euren ra-kosten sitzen bleiben.
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#4

03.04.2008, 14:49

Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
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#5

03.04.2008, 14:50

Ich würde auch den Gegner anschreiben und zur Zahlung der restlichen Kosten auffordern. Wenn er binnen einer bestimmten Frist nicht zahlt, weitermachen mit Klageverfahren. Wie Kordu schon geschrieben hat, Gegner auf Mehrkosten hinweisen.
Life is like a coin - you can spend it any way you want but you can spend it only once...
In diesem Sinne: Viele liebe Grüße

:pcwink

Bitte mal klickern und mitmachen www.ig-reno.de - Danke
charlie123
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#6

03.04.2008, 15:26

ok, und kann ich dann auch die Kosten des Schreibens in Rechnung stellen? (Nr. 2300 zum GW der RA-Kosten aus MB)
Janin

#7

03.04.2008, 15:36

also kosten für das jetzige aufforderungsschreiben würde ich keine berechnen.
Kordu

#8

03.04.2008, 15:38

Janin hat geschrieben:also kosten für das jetzige aufforderungsschreiben würde ich keine berechnen.
:zustimm Janin
charlie123
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#9

03.04.2008, 15:39

würde ich persönlich auch nicht nehmen
aber der anwalt will das - fragt erst was günstiger ist und dann so :evil:
Janin

#10

03.04.2008, 15:40

wenn er es so will, dann mache es.
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