Abrechnung bei Erledigungserklärung???

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Nine25

#1

03.04.2008, 14:24

Hallo,

wir haben einen Antrag im selbständigen Beweisverfahren bei Gericht eingereicht. Es erfolgte ein Ortstermin bei dem mein Chef anwesend war - kein Gerichtstermin. Die Parteien einigten sich außergerichtlich und mein Chef erklärt in einem kurzen SS die Sache für erledigt da sich die Parteien geeinigt haben. Jetzt meine Frage, wie rechne ich ab?


Dank im Voraus

1,3 Verfahrensgebühr Ggw: Antrag
1,0 Einigungsgebühr aus Ggw Einigung???
Auslagen
MWSt.
charlie123
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#2

03.04.2008, 14:36

hallo,

also ich würde so abrechnen:

1,3 Verf.geb. 3100 (GW: Antrag)
1,2 Termingeb. 3104 (Ortstermin zählt dazu - wenns mit dem Sachverst. war = Beweisaufnahmetermin) GW: Antrag)
1,0 Einigungsgeb. 1003 (GW: Antrag)
PuT
Mwst
Auslagen (1GK)

Hoffe, geholfen zu haben :)
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LuzZi
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#4

03.04.2008, 14:43

Würde ebenso abrechnen wie charlie123. Wie siehts denn aber mit Tage- und Abwesenheitsgelder aus? Fallen die unter die TG wg. dem Ortstermin? Ich meine nein, bin mir aber nicht sicher.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
charlie123
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#5

03.04.2008, 15:35

würde auch kein Tage- und Abwesenheitsgeld nehmen, sicher bin ich mir ebenfalls nicht.
Würde sagen, man kann die nehmen, wenn der Termin mit Richter stattfindet, aber sonst - wenn "nur" Parteien mit RA da waren, gibt ja auch Ortstermine ohne RA, wo nur der Mdt anwesend ist- nicht.
Lass mich gern eines besseres belehren. :wink:
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