Schuldner angeblich verzogen

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
ClaudiaKa
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#1

01.04.2008, 15:48

Hallo!
Ich hab da so ein kleines Problemchen mit unserem Schuldner bzw. mit dem GVZ.
Wir haben im Dez. einen ZV-/EV-Antrag gestellt. Nachdem der GVZ dort zwei mal niemanden angetroffen hat, schickte er uns die ZV-Unterlagen mit dem Hinweis zurück, dass der Schuldner angeblich unbekannt verzogen sein soll. Nach aktueller EMA ist der Schuldner aber dort noch gemeldet.
Was soll ich nun machen? Den GVZ noch einmal hinschicken. Vielleicht sogar einen Antrag nach § 758a Satz 4 ZPO stellen?
LG
grace
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#2

01.04.2008, 15:53

Moin, moin,

es muss aber doch nicht unbedingt am GVZ liegen. Leider gibt es immer mal wieder Spezialisten, die sich erst sehr spät oder sogar gar nicht ummelden, wenn sie umziehen. So dass man über die EMA die aktuelle Anschrift nicht ermitteln kann.

Ich würde ehrlich gesagt ersteinmal den GVZ mit der EMA-Auskunft konfrontieren und mal nachfragen, wie er darauf kommt, dass der Schuldner dort nicht mehr wohnt. Wenn er Euch sagt, dass dort die Wohnung leer steht und kein entsprechendes Namensschild mehr an der Klingel und am Briefkasten ist, nutzt Dir kein 758a mehr was, verursacht nur weitere Kosten.

Viel Glück wünscht Grace
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butterflybabe
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#3

01.04.2008, 15:53

Was soll ich nun machen? Den GVZ noch einmal hinschicken. Vielleicht sogar einen Antrag nach § 758a Satz 4 ZPO stellen?
Ich würd letzteres machen. Oder einen Familienangehörigen oder Nachbarn anrufen und ein bisschen quatschen.

Evtl. hilft auch vorerst der GV weiter, meist wissen die, ob der Briefkosten voll oder leer war. WEnn der Briefkasten überquillt kann man davon ausgehen, dass der dort nicht mehr wohnt.
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Sinchen
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#4

01.04.2008, 15:57

Ich würde den GVZ erst einmal mit der EMA konfronieren und fragen wie er dazu kommt, dass der Schuldner dort nicht wohnt.
Immer schön lächeln. Mit einem Lächeln geht alles viel einfacher
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Gressi04
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#5

01.04.2008, 15:58

Ich würde beim Einwohnermeldeamt beantragen, dass der Schuldner zwangsabgemeldet wird. Die recherchieren dann nämlich selber vor Ort und entweder der wohnt da tatsächlich nicht mehr oder die stellen fest, dass er nach wie vor dort wohnt. Nette Leute da beim Amt........ Hat mir schon ein paar Mal geholfen. Wenn er dort nicht mehr wohnt, wird er zwangsabgemeldet.
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lady_lydili
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#6

01.04.2008, 16:27

das mit der zwangsabmeldung muss ich mir auch mal merken!!! :good

wohnt der schuldner bei dir in der nähe? dann fahr doch einfach mal vorbei...vertrauen ist gut, aber kontrolle ist ja bekanntlich besser :-)
wer, wie was? der, die das? wieso, weshalb, warum?...wer nicht fragt, bleibt dumm...

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ClaudiaKa
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#7

01.04.2008, 17:22

Nein leider wohnt der Schuldner absolut nicht in der Nähe und ich habe auch schon versucht rauszubekommen, ob irgendwelche Nachbarn da sind, die ich anrufen und ausfragen könnte-leider waren all meine Bemühungen vergeblich.
Sanni
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#8

01.04.2008, 17:27

Ruf den GV einfach mal an und sag ihm das mit der EMA. Wir haben hier bei uns im Umkreis eigentlich sehr nette Gerichtsvollzieher, die einem gerne auch mal telefonisch helfen, bevor sie was schriftlich kriegen.
Naschkatze
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#9

22.04.2008, 16:41

@gressi04

kannst mir sagen was ich in diese zwangsabmeldung schreiben soll? reicht da ein einfacher satz? wie machst du das?

Vielen lieben dank für die antwort schon mal! ;)
Honigkuchenpferd
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#10

22.04.2008, 16:45

Mal eine Frage..Was bringt dem Gläubiger die Zwangsabmeldung?
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